Autor Thema: Mitspracherecht  (Gelesen 3035 mal)

Gabi

  • Gast
Mitspracherecht
« am: Oktober 20, 2009, 15:17:49 Nachmittag »
Hallo,
ich habe vor kurze Zeit meine Umschulung beendet. Von der Ausbildungsstätte habe ich ein Zeugnis welcher der Note 5-6 entspricht. Die Ausbildungsstätte weigert sich dies zu korrigieren. Meine Frage: habe ich bei Erstellung des Zeugnisses Mitspracherecht? Was kann ich sonst machen um ein Zeugnis zu bekommen welcher würde auch meine Leistung entsprechen und mit welchen kann ich mich auch bewerben, ?
danke für den Antwort Gabi

Demel

  • Gast
Re: Mitspracherecht
« Antwort #1 am: Oktober 20, 2009, 17:33:14 Nachmittag »
Uff, das ist hart. Unter dem folgenden Link findest du einige Infos zur Berichtigung: http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Man hat Anspruch auf eine wahre und wohlwollende Bewertung. Dabei heißt "wohlwollend" nicht, dass die Wertung immer gut sein muss, aber sie darf eben nicht unangemessen negativ sein (z.B. aufgrund von Streit, Verärgerung). Wenn die Bewertung nicht der Wahrheit entspricht und der Aussteller nicht gesprächsbereit ist, schreibt ein Arbeitnehmer oder dessen Anwalt einen Brief an den Arbeitgeber mit der Aufforderung zur Korrektur und setzt dabei eine Frist (=Schuss vor den Bug). Ein Muster gibt es hier: http://www.ra-diedrich.de/faq_arbeitszeugnis_muster1.html Wenn dann (was selten passiert) immer noch keine Gesprächsbereitschaft gegeben ist, geht die Sache vors Arbeitsgericht.    

Gabi

  • Gast
Re: Mitspracherecht
« Antwort #2 am: Oktober 26, 2009, 14:01:02 Nachmittag »
Hallo Demel :-)

Ich möchte mir ganz tolle bedanken für deine Hilfe, es hat mir sehr geholfen. Ich sag dann Bescheid wie es ausgefallen ist :-)

Liebe Grüße Gabi