Aufgrund der gesetzlich geforderten Wohlwollenspflicht werden in Zeugnissen auch negative Wertungen zumeist in positiv klingenden Formulierungen ausgedrückt. Hierzu bedienen sich die Zeugnisaussteller bestimmter "Verschlüsselungstechniken", zu denen auch die "Negationstechnik" gehört: Während im normalen Sprachgebrauch eine doppelte Verneinung die Aussage verstärkt (z.B. "nicht unerheblich" = wichtig), bewirkt sie in der Zeugnissprache eine Abwertung.
So klingt die Formulierung "auch ... konnte seine Motivation nicht schmälern" natürlich nicht annähernd so positiv wie z.B. "Er zeigte stets eine sehr hohe Motivation, auch weit über die üblichen Dienstzeiten hinaus."
Es entsteht der Eindruck, der Beurteilte habe es notgedrungen akzeptiert, seine wertvolle Freizeit mitunter "opfern" zu müssen. In (sehr) guten Zeugnissen wird immer direkt positiv formuliert.