Autor Thema: Neuer Vorgesetzter  (Gelesen 3537 mal)

Klaus

  • Gast
Neuer Vorgesetzter
« am: Februar 22, 2012, 21:05:16 Nachmittag »
Hallo,

ich arbeite in einem Forschungsinstitut und in unserer Abteilung ist seit kurzem ein neuer Abteilungsleiter tätig. Der alte kennt mich seit >4 Jahren. In ca. 1 Jahr verlasse ich das Institut.

Soll ich dann zwei Arbeitszeugnisse ausgestellt bekommen, jeweils für die Zeit, die ich einem AL "gedient" habe?
Oder wäre es besser ein AZ zu bekommen, den beide ALs einvernehmlich unterschreiben?

Gruß,
 Klaus


Mike

  • Gast
Re: Neuer Vorgesetzter
« Antwort #1 am: Februar 22, 2012, 21:53:56 Nachmittag »
Die Zeugniserstellung für ausscheidende Mitarbeiter läuft in der Regel einfacher bzw. unmotivierter. Der dann aktuelle Vorgesetzte gibt eine Note vor, die für die Zeugnisschreibung zuständige Person wird daraus dann ein Zeugnis erstellen. Vielleicht wird sie auch nochmal den früheren Chef fragen, ob er dieser Note zustimmt. Vielleicht gibt es auch Jahresbeurteilungen, in denen die Leistungen jeweils jahresweise bewertet wurden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann es sinnvoll ein, vom alten Abteilungsleiter ein Zwischenzeugnis zu bekommen, damit die Leistungen für die vier Jahre schwarz auf weiß feststehen. Das spätere Abschlusszeugnis wird aber nur der aktuelle Abteilungsleiter unterschreiben.

Klaus

  • Gast
Re: Neuer Vorgesetzter
« Antwort #2 am: Februar 23, 2012, 18:23:02 Nachmittag »
Danke für Deine Antwort.

1. Naja, aber genau genommen kann der aktuelle AL mir keine Bewertung über die ersten 4 Jahre schreiben. Da kannte er mich ja nicht.

2. Ich stehe mit neuem und alten AL ganz gut. Vielleicht kann ich auch einen Eigenentwurf vorlegen. Daher meine Frage, ob unter dem Zeugnis beide unterschreiben können. Oder sieht das für den nächsten potentiellen AG "komisch" aus? Oder ist es besser zwei AZ zu bekommen. Einmal ein vom alten AL, für die Zeit, die ich für ihn gearbeitete habe (Zwischenzeugnis) und eins am Ende vom neuen AL. Dann habe ich aber zwei AZ, die vermutlich sehr ähnlich klingen werden, da es hier keine Spezialisten in der Firma gibt, die AZs auf Kommando schreibt.... Das macht jeder AL eigenständig und oft "copy&paste"...Dementsprechend klingen die Zeugnisse...

Also nochmal zusammengefaßt: Was ist vorteilhafter für mich?

- *Ein* Zeugnis von beiden ALs unterschrieben (vielleicht mit Angabe "AL von-bis"), wobei ich das Zeugnis evtl. als Entwurf vorlege.
- Zwei Zeugnisse (Zwischenzeugnis + Abschlußzeugnis) jeweils von einem AL unterschrieben, wobei ich evtl. auch beide als Entwurf vorlegen darf.

Gruß,
 Klaus

Demel

  • Gast
Re: Neuer Vorgesetzter
« Antwort #3 am: Februar 24, 2012, 17:47:06 Nachmittag »
Zitat
1. Naja, aber genau genommen kann der aktuelle AL mir keine Bewertung über die ersten 4 Jahre schreiben. Da kannte er mich ja nicht.
Der Hinweis stimmt schon, dass es darauf nicht ankommt. Die Zeugnisertellung ist ein Verwaltungsakt, den der Zuständige möglichst schnell vom Tisch haben will.  Nur wenige erledigen das so gewissenhaft, dass sie sic um eine möglichst authentische BEwertung kümmern.

Zitat
Also nochmal zusammengefaßt: Was ist vorteilhafter für mich?
- *Ein* Zeugnis von beiden ALs unterschrieben (vielleicht mit Angabe "AL von-bis"), wobei ich das Zeugnis evtl. als Entwurf vorlege.
- Zwei Zeugnisse (Zwischenzeugnis + Abschlußzeugnis) jeweils von einem AL unterschrieben, wobei ich evtl. auch beide als Entwurf vorlegen darf.
Das ein Abschluss-Zeugnis auch vom früheren Chef mit unterschrieben wird, hab ich noch nie gehört. Zwei Zeugnisse machen Sinn, wenn du jeweils andere Aufgaben gemacht hast und auch für die frühere Tätigkeit eine detaillierte Darstellung der Aufgaben benötigst, um entsprechende Erfahrungen bei zukünftigen Stellen nachweisen zu können. 


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