Autor Thema: nochmals  (Gelesen 3035 mal)

aburva.org

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nochmals
« am: September 14, 2005, 19:24:30 Nachmittag »
ich bin hier ganz neu. Den Vorspann seht ihr in der vorigen Nachricht. Also, das Zwischenzeugnis lautet:

"Frau ...ist seit 1.1.05 zu 80 % als Hausangestellte bei uns angestellt. Sie betreut unsere 14 Monate alte Tochter und hilft bei Haushaltsarbeiten. An 2 Tagen in der Woche betreut sie unsere Tochter selbstständig. An den anderen 2 Tagen erledigt sie Haushaltsarbeiten, wie Putzen, Waschen, Bügeln und nebenher auch die teilweise Betreuung unserer Tochter.

Frau .... erledigt alle ihr übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit. Ihr Verhalten ist jederzeit korrekt und höflich.

Frau ... schätzt besonders den Umgang mit unserer Tochter und betreut sie einfühlsam und mit viel Liebe.

Dieses Zwischenzeugnios wird auf Wunsch von Frau .... ausgestellt, da sie sich in Zukunft gerne vollzeitig der Kinderbetreuung widmen möchte."

Wie ist dieses Zeugnis?

Klaus Schiller

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nochmals
« Antwort #1 am: September 15, 2005, 00:27:13 Vormittag »
Im Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses werden das Engagement, die Fähigkeiten, die Kompetenz, die Arbeitsweise und der Erfolg bewertet. Diese Einzelwertungen werden dann zu einer Gesamtnote zusammengefasst, der so genannten Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit.

Im vorliegenden Zeugnis fehlen all diese Einzelwertungen. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).

Die Leistungszusammenfassung verweist auf die Gesamtnote "befriedigend", was bereits eine deutliche Kritik beinhaltet ("nicht sehr gut, auch nicht gut"). Die Verhaltensaussage "...jederzeit korrekt und höflich" entspricht der Note 4 ("korrekt und höflich" sind Mindestanforderungen).

Mehrere Aussagen des sehr knappen Zeugnisses erwecken Misstrauen, z.B. "Frau ... schätzt besonders den Umgang mit unserer Tochter" (aber sie schätzt weniger den Umgang mit den Eltern des Kindes? Oder sie schätzt weniger den Umgang mit den anderen Aufgaben?). Es fehlt zudem ein Dank und der Wunsch nach einer weiteren Zusammenarbeit.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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