Im Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses werden das Engagement, die Fähigkeiten, die Kompetenz, die Arbeitsweise und der Erfolg bewertet. Diese Einzelwertungen werden dann zu einer Gesamtnote zusammengefasst, der so genannten Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit.
Im vorliegenden Zeugnis fehlen all diese Einzelwertungen. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).
Die Leistungszusammenfassung verweist auf die Gesamtnote "befriedigend", was bereits eine deutliche Kritik beinhaltet ("nicht sehr gut, auch nicht gut"). Die Verhaltensaussage "...jederzeit korrekt und höflich" entspricht der Note 4 ("korrekt und höflich" sind Mindestanforderungen).
Mehrere Aussagen des sehr knappen Zeugnisses erwecken Misstrauen, z.B. "Frau ... schätzt
besonders den Umgang mit unserer Tochter" (aber sie schätzt weniger den Umgang mit den Eltern des Kindes? Oder sie schätzt weniger den Umgang mit den anderen Aufgaben?). Es fehlt zudem ein Dank und der Wunsch nach einer weiteren Zusammenarbeit.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php