Autor Thema: Note 2?  (Gelesen 3680 mal)

Brandon

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Note 2?
« am: Juli 16, 2005, 11:58:11 Vormittag »
Vielen Dank vorab für das Durchlesen und eine Einschätzung bzgl. der Note.


Herr XXX, geb. am XX, hat am XX in unserem Hause eine Berufsausbildung als Industriek. begonnen. Er hat die Abschlußprüfung mit der Gesamtnote "gut" abgeschlosssen

gast

  • Gast
Re: Note 2?
« Antwort #1 am: Juli 16, 2005, 12:02:20 Nachmittag »
Vielen Dank vorab für das Durchlesen und eine Einschätzung bzgl. der Note.


XXX, geb. am XX, hat am XX in unserem Hause eine Berufsausbildung als Industriek. begonnen. Er hat die Abschlußprüfung mit der Gesamtnote "gut" abgeschlosssen.

Während seiner Ausbildungszeit wurde XXX in den Bereichen .... eingesetzt. XXX ist während seiner Berufsausb. mit allen des Berufsbildes betreffenden Arbeiten in Berührung gekommen.

Dank seiner guten Auffassunggabe erwarb sich XXX einen umfassenden Überblick über die Abläufe in unserem U. Er war an seiner Ausbildung stets interessiert. Die Leistungen in der gesamten Ausbildungszeit waren gekennz. durch interessierte Mitarbeit und gute Fortbildungsbereitschaft.

XXX hat die Ausbildung mit gutem Erfolg absolviert und ist in der Lage, Verantwortung in seinem Beruf zu übernehmen. Wir bestätigen XXX, dass er die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigte.

Wegen seines kooperativen Wesens wurde er von Kollegen und Kunden gleichermaßen geschätzt. Sein Verhalten gegenüber Ausbildern war immer korrekt.

XXX wird nach dem Ende in das Angestelltenverhältnis übernommen.

Wir wünschen diesem engagierten Mitarbeiter alles Gute und viel Erfolg

Klaus Schiller

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Note 2?
« Antwort #2 am: Juli 19, 2005, 22:47:08 Nachmittag »
Die Aussagen beziehen sich nur auf eine prinzipielle Bereitschaft zur Leistung.

in Berührung gekommen
stets interessiert
interessierte Mitarbeit und gute Fortbildungsbereitschaft
ist in der Lage, Verantwortung zu übernehmen

Was hier fehlt ist eine konkrete Umsetzung: war der Auszubildende motiviert, welche konkreten Fähigkeiten (Auffassungsgabe, Flexibilität) und Kenntnisse zeigte/erlangte er, wie hat er gelernt und gearbeitet (zuverlässig, gewissenhaft, effizient) und welche konkreten
Erfolge (z.B. qualitativ) hat er erzielt?

Die Leistungszusammenfassung, die auf die Note 2 („gut“) verweist, wirkt daher nicht gerechtfertigt.
Im Verhaltensteil sollten unbedingt auch die Vorgesetzten, nicht nur die Ausbilder genannt sein. „Korrekt“ ist als Verhaltensattribut übrigens deutlich schlechter zu bewerten als z.B. “einwandfrei“ oder „vorbildlich“.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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