Nochmals Hallo und vielen Dank für die letzte Antwort.
Was ich noch gerne wissen würde ist, ob in einem Arbeitszeugnis die gesamte Notenscala aufgeführt und bewertet werden muss.
Eine Frage noch zuletzt: Ich habe nie eine Abmahnung bekommen. Das Arbeitsgericht habe ich 2 Tage zu spät aufgesucht. Kann ich trotzdem noch rechtliche Schritte einleiten, die evtl. zum Erfolg führen, sprich, dass die Kündigung zurückgenommen werden muss bzw. eine außergerichtliche Einigung stattfindet?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Beate