Autor Thema: Notenscala  (Gelesen 3231 mal)

Beate

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Notenscala
« am: Mai 27, 2005, 13:42:12 Nachmittag »
Nochmals Hallo und vielen Dank für die letzte Antwort.

Was ich noch gerne wissen würde ist, ob in einem Arbeitszeugnis die gesamte Notenscala aufgeführt und bewertet werden muss.

Eine Frage noch zuletzt: Ich habe nie eine Abmahnung bekommen. Das Arbeitsgericht habe ich 2 Tage zu spät aufgesucht. Kann ich trotzdem noch rechtliche Schritte einleiten, die evtl. zum Erfolg führen, sprich, dass die Kündigung zurückgenommen werden muss bzw. eine außergerichtliche Einigung stattfindet?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Beate

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Notenscala
« Antwort #1 am: Mai 27, 2005, 14:43:58 Nachmittag »
Was ich noch gerne wissen würde ist, ob in einem Arbeitszeugnis die gesamte Notenscala aufgeführt und bewertet werden muss.
Die Frage ist mir leider nicht verständlich. Eine Notenskala gibt es für eine Formulierung, z.b.
"...stets zur vollsten Zufriedenheit" = Note 1
"...stets zur vollen Zufriedenheit" = Note 2
siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note1.php

In einem einzelnen Zeugnis gibt es keine Notenskala. Wenn sich Ihre Frage auf die Leistungsabschnitte (Bereitschaft,  Befähigung, ...bis hin zur Leistungszusammenfassung) bezieht: Diese sollten vollständig berücksichtigt werden. Eine Übersicht finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Eine Frage noch zuletzt: Ich habe nie eine Abmahnung bekommen. Das Arbeitsgericht habe ich 2 Tage zu spät aufgesucht. Kann ich trotzdem noch rechtliche Schritte einleiten, die evtl. zum Erfolg führen, sprich, dass die Kündigung zurückgenommen werden muss bzw. eine außergerichtliche Einigung stattfindet?

Ihre Frage fällt bereits in den Bereich einer kostenpflichtigen Rechtsberatung, zu der nur ein Rechtsanwalt befugt ist. Wir führen lediglich eine Sprachberatung durch. Über den Anwaltssuchservice unserer Internetseite (http://www.arbeitszeugnis.de/anwaltssuche.php) finden Sie schnell einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe. Alternativ können wir Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).

Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de