Autor Thema: Nur letzte Tätigkeit im Arbeitszeugnis  (Gelesen 2952 mal)

Björn

  • Gast
Nur letzte Tätigkeit im Arbeitszeugnis
« am: August 14, 2013, 07:25:04 Vormittag »
Hallo,

nach meinem Arbeitgeberwechsel habe ich doch tatsächlich nach mehrmaligem Nachfragen mein Zeugnis vom ehemaligen Arbeitgeber erhalten.
Beschäftig war ich dort knapp 2,5 Jahre und wurde in den letzten Monaten in einem anderen Tätigkeitsbereich eingesetzt.

Ich habe zwar ein Zwischenzeugnis über die Tätigkeit, die ich die ersten 2 Jahre ausgeübt habe, das jetzige (Abschluss-)Arbeitszeugnis befasst sich allerdings lediglich mit meinen Aufgaben aus den letzten paar Monaten. (die "Versetzung" in das zuletzt ausgeübte Tätigkeitsfeld war mehr oder weniger eine Kompromisslösung und ist definitiv nicht der Bereich in den ich mich Beruflich orientieren möchte)
Der ehemalige Arbeitgeber ist der Meinung, nur die zuletzt ausgeübte Tätigkeit beschreiben zu müssen...

Falls ich mich zukünftig mal wieder bewerben müsste, würde ich dies ungern mit einem Zwischenzeugnis machen, hätte also die Themeninhalte des Zwischenzeugnisses in meinem Abschlusszeugnis.

Nun die Frage: Habe ich ein Anrecht darauf ein Abschlusszeugnis über meine Tätigkeit zu erhalten die ich über einen längeren Zeitraum ausgeübt habe und nicht nur die Tätigkeit die ich zuletzt ausgeübt habe? Wenn ja, wie gehe ich am besten vor?

Vielen Dank und beste Grüße
Björn

Demel

  • Gast
Re: Nur letzte Tätigkeit im Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: August 14, 2013, 15:20:01 Nachmittag »
Anbei ein Auszug aus dem Fachbuch "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen" (dem Standardwerk der deutschen Zeugnissprache) aus dem Boorberg-Verlag, S.29:

Zitat
Die Vorlage  eines End-  oder eines Zwischenzeugnisses,  in  dem  auf  Zwischenzeugnisse  verwiesen  wird,  dürfte  aber  bei  Bewerbungen oft nicht
werbewirksam sein. In  einem Endzeugnis kann  also  nicht  ohne Weiteres aul ein früheres  Zwischenzeugnis  verwiesen  werden.  Hier ist  bei Verlangen
des  Arbeitnehmers das gesamte  Arbeitsverhältnis  noch  einmal  als  Einheit dazustellen,  wobei  weit  zurückliegende  Abschnitte selbstverständlich  nur
kurz erwähnt oder behandelt werden können.

Das ist ja eigentlich auch logisch. Angenommen zwei Leute arbeiten 20 Jahre in einem Unternehmen. Einer kündigt, weil er einen neuen Job gefunden hat und bekommt ein Zeugnis über 20 Jahre. Der andere will sich auch bei diesem Unternehmen bewerben und fordert ein Zwischenzeugnis an. Er wird dort ebenfalls angenommen, kündigt mit der Frist von drei Monaten und  bekommt vom alten Arbeitgeber ... ein Abschlusszeugnis über drei Monate??! Das macht keinen Sinn.


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