Autor Thema: Öse im zweiseitigen Arbeitszeugnis - Erlaubt???  (Gelesen 4042 mal)

mensch

  • Gast
Öse im zweiseitigen Arbeitszeugnis - Erlaubt???
« am: Juni 06, 2007, 18:46:48 Nachmittag »
Hallo,

Mein zweiseitiges Arbeitszeugnis hat links oben eine Öse eingestanzt! Ist dies legitim oder kann dies negativ interpretiert werden? (Niete, ...)

Danke & Gruß

Katrin62

  • Gast
Öse im zweiseitigen Arbeitszeugnis - Erlaubt???
« Antwort #1 am: Juni 07, 2007, 22:56:42 Nachmittag »
Fabelhafte Deutung (Öse=Niete), das gefällt mir. Darauf muss man erstmal kommen.  :D
Aber so kreativ sind Arbeitgeber nicht, wenn es um Kritik geht. D.h. wenn die Leistung nicht gestimmt hätte, würde das auch und nur im Text zu finden sein. Hast du das Zeugnis schin mit der Checkliste geprüft (siehe oben)?
Unabhängig davon ist eine Öse natürlich sehr ungewöhnlich, man sieht sie ja auch auf den Kopien, mit denen du dich bewirbst. Ich würde um ein ösenfreies Zeugnis bitten.


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