Autor Thema: qualifiziertes Zeugnis Analyse  (Gelesen 1830 mal)

Flo

  • Gast
qualifiziertes Zeugnis Analyse
« am: März 09, 2015, 22:25:44 Nachmittag »
Hallo,

habe nach meiner Ausbildung den Betrieb verlassen und ein qualifiziertes Zeugnis verlangt welches mir dann auch ausgestellt wurde, allerdings sieht es recht mager aus und die Formulierungen klingen auch nicht sonderlich gut, wäre froh wenn mir jemand sagen könnte ob das so rechtmäßig und zulässig ist, habe meiner ehemaligen Chefin auch schon ein Muster geschickt dass sie nachbessern kann, habe aber keine Rückmeldung bekommen...

Hier mal das Zeugnis:

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Vorname Nachname
Straße

PLZ Ort                                                                               Datum



                                       Zeugnis

Herr XY geboren am tt.mm.jjjj absolvierte vom 01.08.2012 - 31.01.2015  eine
Ausbildung zum Bürokaufmann in unserem Hause.

Herr XY war während der Ausbildung in allen dem Berufsbild entsprechenden
Abteilungen tätig.

Zu seinem Aufgabengebiet gehörten unter anderem folgende Tätigkeiten:

   -
   -
   -
   ...

Herr XY arbeitete sehr zuverlässig und war stets bereit auch andere Aufgaben zu
übernehmen. Seine freundliche und ehrliche Art sicherte ihm ein gutes Verhältnis zu
Vorgesetzten und Mitarbeitern.

Dank seiner schnellen Auffassungsgabe konnte er auch schwierige Zusammenhänge
umsetzen.
Wir waren mit den gezeigten Leistungen jederzeit zufrieden.

Für den weiteren Berufs und Lebensweg wünschen wir Herrn XY alles Gute.

Fa. XY GmbH

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1:1 übernommen, es fehlen Kommata und unten ein Bindestrich, was ja schon reichen würde dass der Arbeitgeber nachbessern muss oder nicht?

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte.

Gruß
Flo

Maggy

  • Gast
Re: qualifiziertes Zeugnis Analyse
« Antwort #1 am: März 13, 2015, 11:56:40 Vormittag »
Ja, das Zeugnis hat sehr viele Mängel und Lücken und die Noten sind auch ziemlich schwach. Aber es reicht nicht, dem Arbeitgeber eine bessere Zeugnisvorlage zu schicken, das juckt den nicht. Man muss sich auf eine Zeugnisreklamation gründlich vorbereiten und stichhaltig argumentieren. Vor allem muss man alle (!) Mängel kennen und benennen, man darf ein Zeugnis nicht mehrfach reklamieren.  Es gibt z.B. ein Urteil, nach dem im Zeugnis oben links keine Postanschrift genannt werden darf, siehe Urteilsdatenbank von www.arbeitszeugnis.de. Auf der Internetseite gibt es verschiedene Service-Varianten, die dir weiterhelfen können: Der "Zeugnistest" listet alle  Noten, Lücken und Mängel auf. Bei einer "Zeugnisüberarbeitung" bekommst du eine unterschriftsreife neue Zeugnisfassung, in der alle Mängel behoben sind. Außerdem kann man ein "Arbeitgeber-Anschreiben" beantragen, in dem detailliert begründet wird, warum das Zeugnis  geändert werden muss. Das Anschreiben kann man dann zusammen mit der Zeugnisüberarbeitung an den Arbeitgeber schicken. Wenn der Arbeitgeber auch  darauf nicht reagiert, ist der nächste Schritt, dass ein Anwalt mit einer Klage droht. Denn ein Zeugnis darf z.B. keine prägnanten Lücken haben und bei einer unterdurchschnittlichen Bewertung ist der Ausbildungsbetrieb beweispflichtig, d.h. er muss nachweisen, dass die Leistungen so schwach waren. Am besten fängt man erstmal mit dem Zeugnistest an, alle weiteren Schritte kann man dann mit dem Sachbearbeiter abklären. 


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