Autor Thema: Recht auf ein mehrsprachiges, qualifiziertes Arbeitszeugnis?  (Gelesen 3733 mal)

Pixelquäler

  • Gast
Recht auf ein mehrsprachiges, qualifiziertes Arbeitszeugnis?
« am: Februar 24, 2006, 10:20:18 Vormittag »
Hallo,

ich befinde mich derzeit in einer noch ungekündigter Stellung eines großen, international  agierenden Mobilfunkkonzerns (wir arbeiten in Europa, Asien, dem mittleren Osten und Australien). Nun verschlägt mich das Leben ins Ausland (Dänemark) und ich möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen. Hier steht mir ja ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu. Kann ich - auch aufgrund der Internationalität des Unternehmens - ein mehr-, bzw. zweisprachiges Arbeitszeugnis (deutsch und englisch) einfordern? Und wenn ja, gibt es dazu vielleicht eine Richtlinie oder noch besser, ein Gesetz im Arbeits-, oder EU-Recht, auf das ich mich berufen kann?

Vielen Dank für eure Hilfe und ein schönes Wochenende wünscht

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gast

  • Gast
Recht auf ein mehrsprachiges, qualifiziertes Arbeitszeugnis?
« Antwort #1 am: Februar 24, 2006, 11:52:40 Vormittag »
Ich nehme mal an, du bist als deutscher Staatsbürger in Deutschland tätig (welcher Konzern ist heute nicht weltweit agierend?!), dann erhältst du wie jeder andere auch ein Zeugnis nach deutschem Standard. Davon kannst du eine beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen (siehe Startseite von arbeitszeugnis.de). Da der hier übliche Zeugniscode im Ausland natürlich nicht verstanden wird, ist so eine Übersetzung nicht wortgetreu, sondern etwas freier.

Vielleicht erstellt dir dein Arbeitgeber oder auch dein Vorgesetzter freiwillig zusätzlich zu deinem deutschen Zeugnis einen "Letter of Reference", aber verpflichtet sind sie dazu nicht.

Pixelquäler

  • Gast
AW: Recht auf ein mehrsprachiges, qualifiziertes Arbeitszeug
« Antwort #2 am: Februar 24, 2006, 16:46:43 Nachmittag »
Hi Gast,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe sowas schon befürchtet, aber was Du sagst, klingt logisch.

LG und ein schönes Wochenende

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