Autor Thema: Schönheitsfehler?  (Gelesen 5161 mal)

muflet

  • Gast
Schönheitsfehler?
« am: Februar 26, 2006, 18:32:22 Nachmittag »
Sehr geehrter Herr Schiller,

ich habe einige Fragen zu meinem Zeugnis. Inhaltlich ist es gut, aber mich stören einige „Schönheitsfehler“:

1. Die Ausrichtung des Textes im Blocksatz ohne Silbentrennung führte dazu das manchmal große Abstände (Leerräume) zwischen den Wörter entstanden sind, die optisch nicht so schön sind.
2. Bei der Auflistung der Tätigkeiten wurden diese nicht im Blocksatz  (so wie im Rest des Dokumentes) sondern linksbündig ausgerichtet.
3. Der Satz „Zeugnis <Name>, Seite2“ (welche die zweite Seite des Zeugnisses kennzeichnet) ist kleiner geschrieben wie der Rest des Dokumentes.

Haben diese eine höhere Bedeutung, beeinflussen sie negativ das Zeugnis?
Ist es üblich die Ausrichtung im Blocksatz zu benutzen? Kann die Silbentrennung benutzt werden um große Leerräume zwischen den Wörter zu vermeiden?

Vielen Dank im voraus

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Schönheitsfehler?
« Antwort #1 am: Februar 26, 2006, 20:16:00 Nachmittag »
1. Die Ausrichtung des Textes im Blocksatz ohne Silbentrennung führte dazu das manchmal große Abstände (Leerräume) zwischen den Wörter entstanden sind, die optisch nicht so schön sind.
Derartige formale Mängel stören natürlich, sie lenken vom Inhalt des Zeugnisses ab.

2. Bei der Auflistung der Tätigkeiten wurden diese nicht im Blocksatz (so wie im Rest des Dokumentes) sondern linksbündig ausgerichtet.
Das ist ebenfalls ein formaler Mangel, der z.B. durch das nachträgliche Einkopieren einer Aufgabenbeschreibung entsteht. Der Aussteller hat versäumt, abschließend noch einmal das gesamte Dokument in den Blocksatz zu setzen.

3. Der Satz „Zeugnis <Name>, Seite2“ (welche die zweite Seite des Zeugnisses kennzeichnet) ist kleiner geschrieben wie der Rest des Dokumentes.
Dies Kennzeichnung kann durchaus kleiner formatiert sein.  

Letztlich fällt es immer auch auf einen Zeugnisempfänger zurück, wenn er Fehler nicht erkennt bzw reklamiert. Eine typische Frage in einem  Bewerbungsgespräch wäre: "Ist Ihnen an Ihrem Zeugnis etwas aufgefallen? Antworten Sie mit "nein", entsteht der Eindruck, Ihnen fehlt es an Wachsamkeit. Antworten Sie mit "ja", entsteht der Eindruck eines mangelnden Durchsetzungsvermögens.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

muflet

  • Gast
Schönheitsfehler?
« Antwort #2 am: Februar 27, 2006, 20:44:26 Nachmittag »
Sehr geehrter Herr Schiller,

ich habe mir mehrere Zeugnisse angeschaut, alle wurden im Blocksatz ausgerichtet. Ist das ein Muss oder ist das nur ein Zufall?
Kann der Text im Zeugnis auch linksbündig ausgerichtet werden oder ist das einfach üblich das so zu machen?

Vielen Dank in voraus

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Schönheitsfehler?
« Antwort #3 am: Februar 27, 2006, 21:43:49 Nachmittag »
Es gibt keine Verpflichtung, einen Zeugnistext in Blocksatz zu setzen,  auch wenn es den optischen Eindruck verbessert.