Autor Thema: rechtliche möglichkeiten bei zu spätem schlechten arbeitszeugnis  (Gelesen 3509 mal)

dorian

  • Gast
rechtliche möglichkeiten bei zu spätem schlechten arbeitszeugnis
« am: Januar 15, 2009, 14:02:53 Nachmittag »
Hallo!
Erst zwei Wochen nach meinem Ausscheiden bekam ich gestern eine erste Version meines Arbeitszeugnis, welches ich auch dringend brauche.
Er hat direkt angedeutet, dass ich verbesserungen direkt sagen sollte, da er es zu ende bringen wolle.

Das Zeugnis hatte starke formale Fehler, ungenauigkeiten, Grammatik und rechtschreibfehler. Der letzte Satz lautete: Bei längeren Projekten war er auf stärkste Hilfe angewiesen!
Den Satz milderte er leicht ab, dennoch war das Zeugnis damit höchst negativ. Ich hatte dann noch einen Kollegen gefunden, der es mit mir durchschaute. Ich übergab ihm dann diese Version mit Anmerkungen, worauf er patzig reagierte, dass ich mir Hilfe holte, ausdrücklich wissen wollte, wer mir geholfen hätte. Letzter Kommentar war, dass er schauen würde, was er von meinen Vorschlägen übernehmen könnte.

Habe leider keine Rechtschutz, was soll ich machen?

Kalli66

  • Gast
Re: rechtliche möglichkeiten bei zu spätem schlechten arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Januar 15, 2009, 15:15:21 Nachmittag »
Der Satz klingt nach deutlicher Kritik (unselbständig). Aber die wichtigsten drei Fragen sind:
1) Welche Note will der Arbeitgeber dir geben?
2) Wechen Noten entsprechen die vorhandenen Aussagen im Einzelnen?
3) Ist das Zeugnis vollständig? Oder fehlen einzelne für den Beruf wichtige Aussagen?

Ist dein Freund aus der Personalabteilung? Sonst würde ich empfehlen, das Zeugnis zumindest nochmal mit der Checkliste (siehe oben) zu prüfen und bei Verdacht auch von einem Fachmann analysieren zu lassen. Wenn du deine Korrekturwünsche abgibst und dabei Mängel übersehen hast, wäre das natürlich ungünstig.

Wenn das Zeugnis nicht der Note entspricht, die du nachweislich verdient hast, kannst du natürlich eine Verbesserung einfordern. Mehr dazu findest du unter www.arbeitszeugnis.de/faq.php und www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php

dorian

  • Gast
Re: rechtliche möglichkeiten bei zu spätem schlechten arbeitszeugnis
« Antwort #2 am: Januar 15, 2009, 16:00:38 Nachmittag »
er wollte mir das zeugnis nicht zu einem check aushändigen. er kam nach dem motto, "das must du jetzt prüfen und dann war es das"... um 17h, als schon so gut wie keiner mehr auf der arbeit war... und wollte auch nicht, dass ich eine zwischenversion behalte...

alfi78

  • Gast
Re: rechtliche möglichkeiten bei zu spätem schlechten arbeitszeugnis
« Antwort #3 am: Januar 16, 2009, 22:00:54 Nachmittag »
Versteh ich nicht. Zwei Wochen nach deinem Ausscheiden kommt dein Chef vorbei, zeigt dir eine Zeugnisfassung zum Durchlesen und nimmt sie dann wieder mit?


dorian

  • Gast
Re: rechtliche möglichkeiten bei zu spätem schlechten arbeitszeugnis
« Antwort #4 am: Januar 17, 2009, 17:44:51 Nachmittag »
ich bin zur arbeit (uni) gefahren, da ich es dringend brauche. er hat mir eine erste version vorgelegt, die sich an keine regeln gehalten hat. darauf habe ich ihn hingewiesen, worauf er einige veränderungen gemacht hat. damit bin ich dann schnell zu einem freund geeilt, habe mit dem schnell durchkorrigiert - auf grund des zeitdrucks, da es abends war und mein exchef meinte, er wolle es an dem tag fertig bekommen. dann gab ich meinem chef die version mit anmerkung. er war ganz offensichtlich stinkig und nahm es, meinte, er schaue, was er davon übernehmen könnte... leider habe ich von der version keine kopie, so dass ich immer noch ohne etwas in der hand dastehe. dumme situation, wenn man arbeitslos ist...

Kalli66

  • Gast
Re: rechtliche möglichkeiten bei zu spätem schlechten arbeitszeugnis
« Antwort #5 am: Januar 17, 2009, 19:08:09 Nachmittag »
Zitat
und mein exchef meinte, er wolle es an dem tag fertig bekommen.
Warum lässt du dich auf so was ein? Sag doch einfach "dafür werd ich ein, zwei Tage brauchen". Wenn ihn das ärgert, ist es sein Problem. Er kann die Bereitschaft zur Korrektur nicht mit einer Frist verbinden, schon gar nicht mit so einer lächerlich kurzen. Er hat ja selbst zwei Wochen gebraucht.
Du musst dich bis ans Ende deines Berufslebens mit dem Zeugnis bewerben. Da macht Hetze keinen Sinn.

Ich würde das Zeugnis jetzt fachmännisch prüfen lassen, es gibt dazu einige Angebote bei arbeitszeugnis.de. Und dann würd ich eine verbesserte Fassung an den Mann schicken. Und wenn er sich weigert, ggf. an dessen Vorgesetzten wenden und dem diese seltsame Geschichte erzählen. Rechtsschutz braucht man eigentlich nicht, im schlimmsten Fall schickt ein Anwalt einen Brief mit einer Aufforderung zur Berichtigung, ein Muster dazu siehst du bei www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php. Dann ist das meist ruckzuck erledigt, weil auch dein Chef kein Interesse hat, deswegen vor Gericht zu erscheinen.   


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