Autor Thema: Rechtschreibfehler im Zeugnis  (Gelesen 10277 mal)

Noob

  • Gast
Rechtschreibfehler im Zeugnis
« am: Juli 06, 2009, 20:59:36 Nachmittag »
hi, mein ehemaliger AG hat mir ein korrigiertes Arbeitszeugnis ausgestellt, in dem aber auch Rechtschreibfehler sind und der Seitenrand gelocht ist. Viele negative Aspekte wurden auch in positiv klingenden Sätzen verbaut. Wenn ich den Betrieb anschreibe und um Beseitigung bitte, antwortet dieser gar nicht. Nun wollte ich gerne wissen, inwiefern eine mögliche Gerichtsverhandlung, eventuell auch in der zweiten Instanz als Sieg/Niederlage ausgelegt wird. Wenn beispielsweise die Abänderungswünsche der einzelnen Textbausteine nicht anerkannt wird, die Korrektur der Schreibfehler jedoch schon. Wer müsste in solch einem Fall dann die Gerichtskosten tragen?
Würde mich auf hilfreiche Tips sehr freuen!

Demel

  • Gast
Re: Rechtschreibfehler im Zeugnis
« Antwort #1 am: Juli 06, 2009, 23:28:24 Nachmittag »
In den meisten Fällen endet eine solche Auseinandersetzung um das Zeugnis frühzeitig mit einem Vergleich, denn auch der Arbeitgeber hat kein Interesse, sich wegen so was vor Gericht wiederzusehen. D.h. der Gang zum Anwalt bedeutet nicht, dass das ganze zwangsläufig auch vor Gericht endet. Ein Muster für ein Anschreiben, dass ein Anwalt schicken würde, sieht du unter http://www.ra-diedrich.de/faq_arbeitszeugnis_muster1.html. Auf so ein Schreiben reagiseren Arbeitgeber dann meist schon gesprächsbereit.

Ansonsten: Soweit ich weiß zahlt in erster Instanz jede Partei Ihre Kosten selbst. Wie es in einer zweiten Instanz bei un-eindeutigem Urteil wäre, kann ich leider nicht sagen.
Schreibfehler müssen natürlich beseitigt werden.  Gelocht darf das Zeugnis auch nicht sein. Ob es inhaltlich inakzeptable Mängel gibt, darüber kann dich ein "Zeugnistest" aufklären (bei arbeitszeugnis.de kostet das 19,90 Euro). Das ist erfahrungsgemäß sehr viel ergiebiger als wenn man sich einzig auf einen Anwalt verlässt, weil die arbeitszeugnis.de-Mitarbeiter darauf spezialisiert sind und Anwälte sich eher im Zeugnisrecht auskennen, nicht so sehr in der Zeugnissprache  (das ist ja eine Domöne von Personalern).  

Noob

  • Gast
Re: Rechtschreibfehler im Zeugnis
« Antwort #2 am: Juli 07, 2009, 22:47:36 Nachmittag »
Die Antwort des Betriebes auf den Brief meines Anwalts blieb aber leider aus. Ich weiß schon in etwa, was an dem Zeugnis so alles falsch ist, nur wird das ja auch nichts nützen, wenn es sich gerichtlich nicht durchsetzen lässt. Mein RA meinte, zu fast allen meinen Änderungswünschen gebe es keinen rechtlichen Anspruch - er wird es ja wissen.

Demel

  • Gast
Re: Rechtschreibfehler im Zeugnis
« Antwort #3 am: Juli 08, 2009, 02:51:36 Vormittag »
Zitat
Mein RA meinte, zu fast allen meinen Änderungswünschen gebe es keinen rechtlichen Anspruch - er wird es ja wissen.
Naja, ich hab schon die dollsten Sachen gehört... Anbei mal ein paar Urteile:

Jeder Arbeitnehmer kann bei der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Entspricht das erteilte Zeugnis nach Form und Inhalt nicht den tatsächlichen und rechtlichen Anforderungen, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein "neues" Zeugnis auszustellen. Bei der Erstellung dieses Zeugnisses ist der Arbeitgeber an den bisherigen, vom Arbeitnehmer nicht beanstandeten Zeugnistext gebunden. Eine Ausnahme greift nur für den Fall ein, dass dem Arbeitgeber nachträglich Umstände bekannt werden, die die Leistung oder das Verhalten des Arbeitnehmers in einem anderen Licht erscheinen lassen. Die klagende Arbeitnehmerin hatte das ihr erteilte Zeugnis wegen eines Rechtschreibfehlers und einer falschen Angabe ihres Geburtsortes dem Arbeitgeber mit der Bitte um Korrektur zurückgereicht. Das zunächst als "stets einwandfrei" bezeichnete Verhalten der Klägerin beurteilte die beklagte Stiftung in dem berichtigten Zeugnis nunmehr nur als "einwandfrei". Das hat die Klägerin nicht hingenommen. Ihre Klage hatte vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht Erfolg. Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat diese Entscheidungen bestätigt.
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04
----------
 


Demel

  • Gast
Re: Rechtschreibfehler im Zeugnis
« Antwort #4 am: Juli 08, 2009, 02:52:03 Vormittag »
Nach § 109 Abs. 2 GewO muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein (Grundsatz der Zeugnisklarheit). Deshalb darf das Zeugnis keine Formulierungen enthalten, die eine andere als die aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer treffen. Weiterhin muss das erteilte Zeugnis Leistung und Sozialverhalten des Arbeitnehmers bei wohlwollender Beurteilung zutreffend wiedergeben (Grundsatz der Zeugniswahrheit). Der weitere notwendige Zeugnisinhalt bestimmt sich nach dem Zeugnisbrauch. Dieser kann nach Branchen und Berufsgruppen unterschiedlich sein. Lässt ein erteiltes Zeugnis hiernach übliche Formulierungen ohne sachliche Rechtfertigung aus, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ergänzung. Die Auslassung eines bestimmten Inhalts, der von einem einstellenden Arbeitgeber in einem Zeugnis erwartet wird, kann ein unzulässiges Geheimzeichen sein. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07
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Was ein Zeugnis enthalten muss ist in einem Urteil des LAG nachzulesen:
http://www.verdi-arbeitszeugnisberatung.de/meldung_volltext.php?si=48c4306d720f8&id=4037942cdcb37&akt=urteile&view=&lang=1

Noob

  • Gast
Re: Rechtschreibfehler im Zeugnis
« Antwort #5 am: Juli 08, 2009, 20:22:55 Nachmittag »
Zitat
Bei der Erstellung dieses Zeugnisses ist der Arbeitgeber an den bisherigen, vom Arbeitnehmer nicht beanstandeten Zeugnistext gebunden.

also kann es sein, wenn der AG in einem als zuerst ausgestellten Zeugnis geschrieben hat:
Herr... wurde in ... beschäftigt.
In einem danach korrigiertem Zeugnis:
Herr... arbeitete in...
und in einem weiteren Zeugni---emplar wieder wurde beschäftigt, könnte der wohl direkter formulierte Satz "arbeitete in..." unter Umständen wieder zum Leben erweckt werden?

Noob

  • Gast
Re: Rechtschreibfehler im Zeugnis
« Antwort #6 am: Juli 09, 2009, 19:40:55 Nachmittag »
Hallo,

habe nun doch das "korrigierte" Ausbildungszeugnis erhalten. Der Betrieb hat sich hierbei jedoch etwas merkwürdiges einfallen lassen:

Das Zeugnis wurde in die Länge gestrecht. Aus Absätzen die vorher zusammen geschrieben waren sind nun zwei geworden. Auch sind teilweise zwei Leerzeilen eingegeben worden. Dadurch ist das Zeugnis nun auf zwei Seiten aufgeteilt. Auf der zweiten Seite steht nun der Schlusssatz: Wir danken Herrn... mit Ort, Datum, Firmenbezeichnung und Unterschriften.
Die Unterschriften sind nun allerdings von einer anderen Abteilung aus einem anderen Standort des Betriebes. Diese Namen habe ich in der Ausbildung noch nie gehört...

Was meint ihr dazu?

Stoffel78

  • Gast
Re: Rechtschreibfehler im Zeugnis
« Antwort #7 am: Juli 10, 2009, 00:52:32 Vormittag »
Kann man so aus der Distanz nicht beurteilen, Am besten reichst du es mal als Scan (!), nicht als Abschrift, bei arbeitszeugnis.de zur Analyse ein.

Noob

  • Gast
Re: Rechtschreibfehler im Zeugnis
« Antwort #8 am: Juli 16, 2009, 19:50:13 Nachmittag »
Zitat
Bei der Erstellung dieses Zeugnisses ist der Arbeitgeber an den bisherigen, vom Arbeitnehmer nicht beanstandeten Zeugnistext gebunden. Eine Ausnahme greift nur für den Fall ein, dass dem Arbeitgeber nachträglich Umstände bekannt werden, die die Leistung oder das Verhalten des Arbeitnehmers in einem anderen Licht erscheinen lassen. Die klagende Arbeitnehmerin hatte das ihr erteilte Zeugnis wegen eines Rechtschreibfehlers und einer falschen Angabe ihres Geburtsortes dem Arbeitgeber mit der Bitte um Korrektur zurückgereicht. Das zunächst als "stets einwandfrei" bezeichnete Verhalten der Klägerin beurteilte die beklagte Stiftung in dem berichtigten Zeugnis nunmehr nur als "einwandfrei". Das hat die Klägerin nicht hingenommen. Ihre Klage hatte vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht Erfolg. Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat diese Entscheidungen bestätigt.


Wie wäre es beispielsweise bei einem Satz der sich nicht in der Leistungsbeurteilung bzw. Beurteilung des Sozialverhaltens befindet, aber trotzdem indirekt eine negative Bedeutung hat. Dieser wird in einem neuen Exemplar auf den Änderungswunsch eines AN korrigiert. In einem weiteren berichtigten Exemplar wird von der Firma nun wieder der alte Satz rekrutiert. Hat ein AN nun wieder Anspruch auf Abänderung der entsprechenden Formulierung die er vorher durchgesetzt hat?

Würde mich auf Antworten sehr freuen

Mike

  • Gast
Re: Rechtschreibfehler im Zeugnis
« Antwort #9 am: Juli 19, 2009, 16:58:27 Nachmittag »
Meinst du eine Änderung in der Aufgabenbeschreibung? Dann wird es schwierig, denn da kann man natürlich streiten, ob eine (an sich wertfreie) Aussage auch abwertend interpretiert werden kann. Vielleicht war es in deinem Fall aber auch einfach nur ein Versehen. Genauer kann ich das bei der Fragestelllung leider nicht beantworten.

Noob

  • Gast
Re: Rechtschreibfehler im Zeugnis
« Antwort #10 am: Juli 20, 2009, 16:16:00 Nachmittag »
nein, es geht um einen Satz im Briefkopf: wurde in ... beschäftigt war bei einem vorhergehenden Zeugni---emplar war in ... tätig.


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