Autor Thema: Schlechtes Zeugnis aus Bewerbung rausnehmen ?  (Gelesen 4883 mal)

Daniel

  • Gast
Schlechtes Zeugnis aus Bewerbung rausnehmen ?
« am: Dezember 19, 2012, 15:06:23 Nachmittag »
Habe erst  jetzt nach ca. einem halben Jahr festgestellt u.a. durch verschiedene Foren das mein anfangs mit gut bedachtes Arbeitszeugnis doch nur einer Note 4-5 entspricht. Eine jetzige Änderung durch den Arbeitgeber wär einfach zu spät . Wie verhalte ich mich wenn ich dieses Zeugnis -war 3 Jahre dort- rausnehme für Fragen nach dieser Lücke ? Sinnvoll ? Habt ihr Ratschläge wie man sich verhalten soll um trotzdem eine erfolgreiche Bewerbung durchzukriegen ?

Kalli66

  • Gast
Re: Schlechtes Zeugnis aus Bewerbung rausnehmen ?
« Antwort #1 am: Dezember 22, 2012, 12:21:37 Nachmittag »
Die Zeugnisse, die "verloren" oder angeblich "nie angefordert" wurden, sind in der Regel schlecht, das wissen auch Personaler. Daher gibt es keine wirklich überzeugenden Ausreden. Wenn die Frage erst in einem Vorstellungsgespräch kommt würde ich ganz offen damit umgehen, das Zeugnis vorlegen und sagen, dass es sehr schlecht ausgefallen ist und erklären warum das so ist. Aber was heißt "es ist zu spät"?  Liegt das Arbeitsverhältnis schon länger zurück? Hast du danach weitere Zeugnisse bekommen? Es kann immer lohnen, eine Zeugnis-Änderung zu erbitten.

Daniel

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Re: Schlechtes Zeugnis aus Bewerbung rausnehmen ?
« Antwort #2 am: Januar 03, 2013, 12:47:10 Nachmittag »
Na es liegt ca. ein Jahr zurück und das Arbeitsklima stimmte am Ende nicht mehr,so daß eine Änderung wohl nichts bringen würde.

Gast

  • Gast
Re: Schlechtes Zeugnis aus Bewerbung rausnehmen ?
« Antwort #3 am: Januar 08, 2013, 12:03:07 Nachmittag »
Hallo,

ich lasse solche Änderungen von der Gewerkschaft übernehmen, die schreiben den alten Arbeitgeber an
und meistens kommt ein vernünftiges Arbeitszeugnis heraus.

Viel Erfolg...

gast

  • Gast
Re: Schlechtes Zeugnis aus Bewerbung rausnehmen ?
« Antwort #4 am: Januar 08, 2013, 12:06:00 Nachmittag »

egal wieviel Jahre zurück liegen der Arbeitgeber ist verpflichtet die Personalakte min. 10 Jahre aufzubewahren.
Selbst nach 10 Jahren kannst du zwar nur eine Beurteilung erwarten aber immerhin besser als nichts.





Kallil66

  • Gast
Re: Schlechtes Zeugnis aus Bewerbung rausnehmen ?
« Antwort #5 am: Januar 08, 2013, 13:07:36 Nachmittag »
Der Berichtigungsanspruch ist recht schnell verwirkt, siehe z.B. die folgenden urteile:

Der Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses unterliegt, wie jeder schuldrechtliche Anspruch, der Verwirkung. Der Arbeitnehmer hat, nach der Arbeitgeber ihm ein Zeugnis übersandte, zehn Monate lang nichts unternommen, um seinen Anspruch auf Erteilung eines vollständigen Zeugnisses weiterzuverfolgen. Schon dieser Zeitraum reicht aus, um die erste Voraussetzung der Verwirkung, das sog. Zeitmoment, zu erfüllen. Der Zeitaspekt wird auch unterstrichen dadurch, daß der Anspruch auf Zeugniserteilung regelmäßig von tariflichen Ausschlußklauseln erfaßt wird. - BAG 17.2.1988 - 5 AZR 638/86

Der Anspruch auf Erteilung bzw. Berichtigung eines qualifizierten Zeugnisses unterliegt der Verwirkung. Die Verwirkung tritt ein, wenn der Arbeitnehmer den vermeintlichen Anspruch 11 Monate lang trotz anwaltlicher Fristsetzung mit Klageandrohung nicht mehr verfolgt (Zeitmoment), die begehrte Formulierung "zur vollsten Zufriedenheit" schon sprachlich unmöglich ist und eine weitere positive Hervorhebung durch das Dauermoment "stets" ursprünglich nicht verfolgt wurde (Umstandsmoment). - LAG Düsseldorf 11.11.1994 - 17 Sa 1158/94

Auch der Berichtigungsanspruch unterliegt der Verwirkung. Der bloße Zeitablauf von mehr als 2 Monaten bewirkt jedoch nicht allein, daß ein Anspruch verwirkt. Es kann nicht unberücksichtigt bleiben, daß zum Zeitpunkt der Zeugniserteilung das Kündigungsschutzverfahren gerade erst beendet gewesen ist. - LAG Hamm 16.3.1989 - 12 (13) Sa 1149/88


Daniel

  • Gast
Re: Schlechtes Zeugnis aus Bewerbung rausnehmen ?
« Antwort #6 am: Januar 11, 2013, 13:21:14 Nachmittag »
Bedeutet das Fehlen eines Zeugnisses immer etwas Negatives oder kann es durch ein älteres sehr gutes Zeugnis bedeutungslos werden-wenn dies überzeugend genug ist?

Demel

  • Gast
Re: Schlechtes Zeugnis aus Bewerbung rausnehmen ?
« Antwort #7 am: Januar 11, 2013, 23:13:26 Nachmittag »
In erster Linie ist der Zweck eines Zeugnisses, zu bescheinigen, dass die Angaben im Lebenslauf stimmen und man für die dort genannten Unternehmen in den genannten Funktionen tätig war. Wenn in der Bewerbungsmappe ein Zeugnis fehlt, fällt das in der Regel doppelt negativ auf. Zum einen, weil die Unterlagen  unvollständig sind, zum anderen weil der Verdacht aufkommen kann, dass der Bewerber etwas zu verbergen hat.

Daniel

  • Gast
Re: Schlechtes Zeugnis aus Bewerbung rausnehmen ?
« Antwort #8 am: Januar 15, 2013, 10:43:58 Vormittag »
Welche Bedeutung haben beigefügte Dokumente wie Zertifikate-Motivationsseminar-, Urkunden Hygieneschulung, Zertifikat -English Beginners- für die Beurteilung eines Arbeitszeugnis. Können diese es aufwerten oder ist dies eher belanglos ?


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