Autor Thema: selbst geschrieben  (Gelesen 4560 mal)

sven

  • Gast
selbst geschrieben
« am: Mai 26, 2005, 21:46:50 Nachmittag »
Ist ein selbstgeschriebenes Zeugnis.... Bin mir aber beim letzten Absatz  unsicher....Ist der Rest in Ordnung? Nicht zu übertrieben?


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Praktikumsbestätigung / Zeugnis



Herr xxx, geboren am xxx, hat in der Zeit von xxx bis xxx bei xxx als Praktikant in Vollzeit gearbeitet. Während dieser Zeit wurde xxx bei folgenden Projekten eingesetzt:

-   Umbau eines xxx
-   Überarbeitung von xxx
-   Ausbau von xxxx


xxx war dabei in den Phasen Konzeption, Gestaltung, Präsentation und Vorbereitung der Ausführung beteiligt. Darüber hinaus war er mit bürointernen Aufgaben beschäftigt:

-   Archivierung von xxx
-   Recherche zu xxxx
-   Strukturierung des xxx

Wir haben xxx als einen sehr engagierten und hilfsbereiten Mitarbeiter kennen gelernt, der stets ein sehr hohes Maß an Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft zeigte.

Herr xxx verfügt über eine schnelle Auffassungsgabe und führte alle Aufgaben stets selbstständig und in Eigenverantwortung zu unserer vollsten Zufriedenheit aus.
Dabei war sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden jederzeit vorbildlich.

xxx verlässt unser Büro um sein Studium fortzusetzen. Wir bedauern sein Ausscheiden  und wir danken ihm für stets sehr gute Leistungen.

Wir hatten xxx aufgrund seiner Teamfähigkeit und seiner engagierten Persönlichkeit gerne bei uns und wünschen ihm für seine berufliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

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Schon mal vielen Dank :)

arbeitszeugnis.de

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selbst geschrieben
« Antwort #1 am: Mai 26, 2005, 23:19:53 Nachmittag »
Zunächst stellt sich die Frage, ob Sie das Praktikum für Ihr Studium benötigten oder nicht; wenn ja, wird üblicherweise kein Zeugnis, sondern nur eine wertfreie Praktikumsbescheinigung ausgestellt, da die Leistung nicht relevant ist und §8 BBiG für Sie nicht gilt. Die Überschrift "Praktikumsbestätigung / Zeugnis " ist daher missverständlich.

Des weiteren stellt sich die Frage, ob Sie im Zeugnis in erster Linie Erfahrungen gesammelt haben oder Sie bereits ein eigenes Aufgabengebiet bearbeitet haben. Auf diese Punkte sollte das Zeugnis dann auch abgestimmt sein und Ihnen z.B. ein im Praktikum angeeignetes Wissen bescheinigen oder eben bereits fundierte Kenntisse aus dem Studium, die Sie zu eigenständiger Arbeit befähigten.

Formulierungen wie „Wir haben ihn/sie als ... kennengelernt“ (statt "Er/Sie war...) können als Distanzierung gedeutet werden (siehe auch Zeugnisurteile zum Begriff "kennenglernt" in der Urteilsdatenbank).
Wenn das Zeugnis der Note 1 entsprechen soll, müssen Sie das Temporaladbverb stets direkt vor den Zufriedenheitsgrad setzen.

Ohne Kenntnis der genauen Aufgaben ist es aber leider nicht möglich, die (Un-)Vollständigkeit des Leistungsteils zu bewerten. Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-Praktikum.pdf.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

sven

  • Gast
selbst geschrieben überarbeitet
« Antwort #2 am: Mai 27, 2005, 15:31:19 Nachmittag »
Hallo

hab noch mal etwas geändert. Hab dazu auch noch ein paar extra Fragen:


- Spielt es eine Rolle ob von Herr Sven Müller, Sven Müller oder Herr Müller die Rede ist, oder gar nur vom Vornamen?

- Sollte immer das genaue Datum genannt werde.. zum Beispiel 01.07.04 bis 15.10.04. Oder reicht auch Juli 2004 bis Oktober 2004?

- schreibt man Zeugnis oder Praktikumszeugnis......habe das Praktikum als zusätzliches Praktikum gemacht. Wäre also fürs Studium nicht notwendig gewesen.

- kann man das so schreiben oder hört sich das zu negativ/abgeschwächt an:


"assistierte xxx direkt der Geschäftsleitung und übernahm Aufgaben eines Projektleiters."

habe bei einem Projekt teilweise die Arbeit eines Projektleiters erledigt , wurde aber von meinem Vorgesetzten (Geschäftsführer) mit den Aufgaben direkt betraut....musste also da nicht selber drauf kommen.....musste diese aber selber strukturieren und umsetzen
Bei den anderen Projekten bin ich bei Bedarf eingesprungen und hab die zuständige Projektleiterin da unterstützt.


- ist diese doppelte Erwähnung von "engagiert" negativ?:

"xxx war ein sehr engagierter und hilfsbereiter Mitarbeiter"

und

"Wir hatten xxx aufgrund seiner Teamfähigkeit und seiner engagierten Persönlichkeit gerne bei uns

- reicht es, wenn "berufliche Zukunft" oder sollte die "Private" auch noch erwähnt werden?

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Zeugnis



Herr xxx, geboren am xxx, hat in der Zeit von xxx bis xxx bei xxx als Praktikant in Vollzeit gearbeitet.

Bei dem Ausbau einer xxx assistierte xxx direkt der Geschäftsleitung und übernahm Aufgaben eines Projektleiters. Dabei kamen ihm seine sehr guten Kenntnisse in der EDV gestützten Umsetzung von grafischen und gestalterischen Aufgaben sowie bei der Textverarbeitung zugute.

Außerdem wurde xxx bei folgenden Projekten eingesetzt:

-   Umbau eines xxx
-   Überarbeitung des Entwurfes für xxx
-   Innenarchitektur für xxx

xxx war dabei in den Phasen Konzeption, Gestaltung, Präsentation und Vorbereitung der Ausführung beteiligt. Darüber hinaus war er mit bürointernen Aufgaben beschäftigt:

-   Recherche zu xxx
-   Archivierung von xxx
-   Strukturierung des xxx

xxx war ein sehr engagierter und hilfsbereiter Mitarbeiter, der ein stets sehr hohes Maß an Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft zeigte.

xxx verfügt über eine schnelle Auffassungsgabe und führte alle Aufgaben selbstständig und in Eigenverantwortung stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus.
Dabei war sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden jederzeit vorbildlich.

xxx verlässt unser Büro um sein Studium fortzusetzen. Wir bedauern sein Ausscheiden und wir danken ihm für stets sehr gute Leistungen.

Wir hatten xxx aufgrund seiner Teamfähigkeit und seiner engagierten Persönlichkeit gerne bei uns und wünschen ihm für seine berufliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

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Vielen Dank für Ihre Hilfe.
So ein Zeugnis selbst zu schreiben ist ja Schwerstarbeit :)

arbeitszeugnis.de

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  • Beiträge: 303
selbst geschrieben
« Antwort #3 am: Mai 27, 2005, 16:41:22 Nachmittag »
Wenn Sie Aufgaben eines Projektleiters übernommen haben, sollte die Leistungsbewertung sehr viel umfassender sein und auch Fähigkeiten und Erfolge bewerten. Insbesondere sollten Sie die Abschnitte Befähigung, Arbeitsweise und Leistungszusammenfassung dann nicht in einem Satz abhandeln.

Die von Ihnen an ungünstiger Stelle ergänzten Aussagen zum Wissen gehören nicht in die Aufgabenbeschreibung. Bitte haben Sie aber dafür Verständnis, dass ich im Forum keinen Kurs zur Zeugnis-Selbst-Schreibung geben kann, dafür ist das Thema zu komplex und sind die Fehlermöglichkeiten zu vielfältig. Professionelle Hilfe bei der Zeugnisschreibung finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de


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