Hallo,
ich habe zunächst 4 Jahre als wissenschafliche Angestellte an einem Lehrstuhl in Vollzeit (befristet) gearbeitet und danach ein Arbeitszeugnis erhalten. Nach einem halben Jahr Babypause hatte ich bei demselben AG einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag (etwa 2 Jahre, Teilzeit) erhalten, der bald ausläuft.
Nun bin ich gerade dabei, das erste Arbeitszeugnis zu überarbeiten und beide Arbeitsverhältnisse in einem zu verbinden. Dabei überarbeite ich die Bewertungsformulierungen, die zuvor einer Note 2 entsprachen. Ich habe jedoch Zweifel, ob das Zeugnis aufgrund der verwendeten Formulierungen eher unglaubwürdig wirkt.
Ich bitte um Meinungen, danke!
Frau Dr.-Ing. XXX, geboren am XXX in XXX, war vom XXX bis zum XXX und vom XXX bis XXX am Institut für XXX, Universität XXX, als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig.
Frau XXXs Aufgaben in der Forschung und Lehre des Instituts umfassten folgende Arbeitsgebiete:
[... umfassende Beschreibung ...]
Frau XXX besitzt ein hervorragendes, jederzeit verfügbares Fachwissen und löste durch ihre sehr sichere Anwendung selbst schwierigste Aufgaben. Sie ergriff selbständig alle erforderlichen Maßnahmen und führte sie entschlossen durch, dabei arbeitete sie sehr genau und gründlich und äußerst gewissenhaft.
Frau XXX hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Aufgrund ihres aufgeschlossenen und kollegialen Wesens war sie sehr beliebt und geachtet.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie den Studierenden war stets vorbildlich.
Frau XXX scheidet auf eigenen Wunsch zum XXX aus. Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr und danken ihr für ihre stets guten Leistungen. Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Eine weitere Frage: Muss der Geburtsname unbedingt mit im Arbeitszeugnis stehen? Müsste ich also schreiben:
Frau Dr.-Ing. XXX, geb. YYY, geboren am XXX in XXX, ...