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caro

  • Gast
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« am: November 19, 2008, 13:35:49 Nachmittag »
Hi ihr lieben!
Ich bitte euch, mal einen Blick auf mein Arbeitszeugnis zu werfen und mir zu sagen, ob es gut ist, oder dieses typische Standardding!
Vielen Dank:

Frau Wegner war sehr fleißig und erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets in kurzer Zeit. Sie führe ihre Aufgaben immer sorgfältig und zuverlässig aus und zeichnete sich durch eine rasche Auffassungsgabe, gutes Fachwisschen und Belastbarkeit aus. Sie war an allen Geschäftsvorfällen sehr interessiet und arbeitete selbstständig.
Die ihr übertragenen Aufgaben hat sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Ihr Auftreten war höflich, sie war püntklich, gewissenhaft und aufgrund ihres freudlichen Wesens bei allen Mitarbeitern, Vorgesetzetn und Mandanten in gleicher Weise beliebt. Ihre Führung und ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets vorbildlich.


Abschlussklausel..blabla...

Das waren so die wesentlichen Dinge. Am Anfang war ich total glücklich über das Zeugnis. Allerdings kommen mir in mancher Hinsicht Zweifel.
Beurteilt bitte dieses Zeugnis.

Danke euch

Maggy

  • Gast
Re: !
« Antwort #1 am: November 19, 2008, 18:53:41 Nachmittag »
Ja, da fällt einiges auf. Z.B, die falsche (nicht hierarchische) Reihenfolge bei "Mitarbeitern, Vorgesetzten" bzw. "gegenüber Kollegen und Vorgesetzten". Das Verhalten war gegenüber Vorgesetzten wohl nicht angemessen. Aber um welchen Beruf geht es denn überhaupt? Und gibt es einen Dank, ein Bedauern? Hast du es schon mit der Checkliste geprüft? Siehe oben.

caro

  • Gast
Re: !
« Antwort #2 am: Dezember 08, 2008, 22:20:57 Nachmittag »
Es war der Ausbildungsberuf zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Ich bin total verwirrt, weil ich und mein Chef echt super klargekommen sind. Als er mir sagte, dass er mich aus wirtschaftlichen Gründen nicht übernehmen kann - was ich mir schon denken konnte, da es in diesem Jahr bereits Entlassungen gegeben hat - hatte er Tränen in den Augen und sagte tausendmal, dass es ihm so leid tut um mich. Und das war unter Garantie nicht gestellt. Ich habe mein Zeugnis auch mittlerweile von einem Profi überprüfen lassen, der sagte, dass daran absolut nichts auszusetzen sei, was mich absolut beruhigt.

Demel

  • Gast
Re: !
« Antwort #3 am: Dezember 09, 2008, 12:02:14 Nachmittag »
Ausbildungszeugnisse werden eigentlich ganz anders geschrieben als normale Arbeitszeugnisse. Es geht dabei um Lernbereitschaft, das in der Ausbildung erlangte Wissen usw., nicht um die Arbeitserledigung. Im Moment sieht das so aus als hätte man dir nichts beigebracht, sondern dich als günstige Arbeitskraft eingesetzt. Ich nehme an, kleine Stilblüten wie "Fachwisschen" sind im Original nicht vorhanden? Die doppelt vorhandene falsche Reihenfolge bei Vorgesetzten und Kollegen würde ich nicht unterschätzen, man nennt das Reihenfolgetechnik als bewusste Abwertung. Auch die im Zeugnis genannte Begründung der Nicht-Übernahme ist sehr wichtig. Es sollte nach Möglichkeit erkennbar sein, dass nicht nur du die Kanzlei verlassen hast.