Autor Thema: Sonderfall - Zeugnis für eine Unbekannte!  (Gelesen 2902 mal)

Monika

  • Gast
Sonderfall - Zeugnis für eine Unbekannte!
« am: Oktober 11, 2007, 18:29:06 Nachmittag »
Hallo, erstmal eine längere Vorgeschichte: ich habe vor längerer Zeit ca. 2 Jahre für einen selbständigen Juristen in Düsseldorf gearbeitet. Dieser hat u. a. von einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Zweigstelle in Düsseldorf) Aufträge bekommen. Um meinen damaligen Arbeitsplatz abzusichern, hat er für mich ein Anstellungsverhältnis bei dieser Gesellschaft (Hauptsitz der Firma ist Stuttgart, Arbeitsvertrag lautet aber auf Stelle in Düsseldorf) organisiert, aber ich habe weiterhin nur für ihn gearbeitet. Das heißt, der offizielle Arbeitgeber hat mich nie kennengelernt. Mittlerweile ist die Gesellschaft mit einem anderen internationalen Unternehmen verschmolzen und firmiert anders.

Nach diesen zwei Jahren bin ich wegen Nachwuchses direkt zweimal hintereinander in Erziehungsurlaub gegangen. Danach habe ich mich telefonisch bei dem Juristen gemeldet; dieser hatte aber keine freie Stelle und verwies mich an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Diese habe ich angeschrieben und ein Telefonat geführt, in welchem mir lapidar mitgeteilt wurde, wenn ich nicht arbeiten wolle, müsse ich kündigen. Allerdings wurde mir keine Stelle angeboten.  Ich habe nicht gekündigt, aber auch nichts mehr von der Firma gehört; ein Zeugnis habe ich nicht erhalten. Ich bin offensichtlich zur "Karteileiche" geworden, das Arbeitsverhältnis wurde von keiner Seite beendet.
Vor mehreren Monaten versuchte ich mehrfach den Juristen in Düsseldorf wegen eines Zeugnisses zu erreichen; er meldete sich nie. Ich habe mich schriftlich an die Firma in Stuttgart gewandt.
Diese hat es endlich geschafft und mir heute ein Zeugnis geschickt, nachdem jemand aus dem Personalwesen wegen der Tätigkeiten mit dem Juristen Kontakt aufnehmen konnte. Wie erwähnt, mich kennt in dieser Firma niemand, meine Tätigkeit liegt schon über 15 Jahre zurück.
Zum Zeugnis:
In dem Zeugnis ist mein Aufgabengebiet aufgelistet, aber keinerlei Anmerkungen zu Motivation, Stärken, Weiterbildung etc..

Dann folgt als Gesamtbewertung: "Frau X führte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus. Auch bei über den üblichen Rahmen hinaus anfallender Arbeitsmenge und -belastung war sie in der Lage alle anfallenden Aufgaben termingerecht zu erledigen. Sie ist sicher in deutscher Orthographie".
Die Gesamtbewertung ist ja wohl höchstens "gut"; der Nachsatz liest sich meiner Meinung nach wie "sie konnte, wollte aber nicht". Der Satz mit der Orthographie passt meiner Meinung überhaupt nicht dorthin. Liege ich da richtig mit meiner Einschätzung?

Danach folgt "Aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz und hilfsbereiten Art wurde Frau X von Vorgesetzten, Mandanten und Kollegen gleichermaßen geschätzt. Sie erwies sich als loyale Mitarbeiterin und b ehandelte vertrauliche Angelegenheiten mit der nötigen Verschwiegenheit." Wie ist diese Textstelle zu bewerten?

Zum Schluss wird im Zeugnis die Beendigung des Erziehungsurlaubs zum Datum X erwähnt und es folgt der Schlusssatz: "Danach nahm Frau X ihre Tätigkeit nicht wieder auf. Wir wünschen Frau X für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg."

Gehört da nicht auch noch ein Dank hin (dass keine Gründe für eine Beendigung angeführt werden, liegt auf der Hand, denn es gibt bisher noch keine offizielle Beendigung!) oder ein anderer Text?

Ich kenne mich mit Zeugnissen nicht aus, aber dieses bereitet mir Bauchschmerzen! Für eine "Decodierung" wäre ich sehr dankbar!

Mike

  • Gast
Sonderfall - Zeugnis für eine Unbekannte!
« Antwort #1 am: Oktober 12, 2007, 11:32:08 Vormittag »
Das Zeugnis scheint sehr lückenhaft zu sein, aber das ist ja ein wirklich komplizierter Fall, vor allem in vertragsrechtlicher Sicht.

Wichtige Aussagen zu Motivation, Fähigkeiten, Wissen usw. dürfen natürlich nicht fehlen. Die Aussage zur Orthographie ist ok, aber auch nicht weiter wichtig. Ein Dank und Bedauern sollte keinesfalls fehlen. Ich würde dir folgendes empfehlen: lass dir nach deinen Vorgaben ein Zeugnis erstellen, das alle relevanten Aussagen trifft. Das geht hier bei arbeitszeugnis.de über die Dienstleistung "Überarbeitung".  Dies Zeugnis würde ich als Formulierungsvorschlag an den Arbeitgeber senden. Wenn sie das nicht "freiwillig" unterschreiben wollen, würde ich zu einem Anwalt gehen und mit dem zusammen die weiteren Möglichkeiten sondieren. Denn eventuell besteht inzwischen gar kein Zeugnisanspruch mehr.


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