Autor Thema: SOS....Wie darf man dieses Zeugnis deuten?  (Gelesen 3281 mal)

SL511

  • Gast
SOS....Wie darf man dieses Zeugnis deuten?
« am: April 27, 2006, 01:34:29 Vormittag »
Hallo,

wie darf ich dieses Zeugnis deuten?

Frau X, geboren am... war in der Zeit vom 01.09.2005 bis 31.03.2006 bei der Firma Y beschäftigt.

Firma Y ist seit mehr als 40 Jahren auf dem Sektor der Großküchentechnik tätig und betreut Kunden im Groß- und Gemeinschaftsverpflegungsbereich, sowie Krankenhäuser....    Das Leistungsspektrum erstreckt sich von der Beratung, über die Planung, die Einrichtung und die Betreung durch den eigenen Kundendienst.

Frau X war als Sachbearbeiterin in der Abteilung Kundendienst tätig. Neben allgemeinen Sekretariatsaufgaben oblag Ihr die Bearbeitung des gesamten Ersatzteilwesens. Dies beinhaltete Anfragen, Bestellungen, Terminüberwachung und Rechnungsstellung. Frau X war für die Ersatzteil-Lagerhaltung verantwortlich.

Darüber hinaus übernahm Frau X die telefonische Kundenbetreuung und Reklamationsbearbeitung.

Wir haben Frau X als freundliche hilfsbereite und zuvorkommende Mitarbeiterin kennengelernt, die bei Ihren Vorgesetzten, Kollegen und unseren Kunden gleichermaßen annerkannt und geschätzt war. Ihr Verhalten war stets einwandfrei.

Die Ihr übertragenen Aufgaben erledigte Frau X zu unserer vollen Zufriedenheit.

Frau X verlässt unser Unternehmen in gegenseitigem Einvernehmen zum 31.03.2006. Wir danken Frau X für Ihre Mitarbeit in unserem Unternehmen und wünschen Ihr für Ihre weitere Zukunft alles Gute.



Wie wird dieses Zeugnis gedeutet:
-hat es eine Bedeutung daß die Firmengeschichte mit erwähnt wurde?
-warum wurde in der Beschreibung der Aufgaben ein Absatz gemacht und die dafür notwendige Bewertung erst nach dem Verhalten?
-der letzte Absatz verwirrt mich komplett, es gab keinen Aufhebungsvertrag... ich wurde ohne weitere Komentare gekündigt (da ich noch in der Probezeit war müsse man mir kein Grund angeben) wie deutet man das?
-welche Bewertungen bzw. Note/n sind hier verschlüsselt?

Besten Dank für Ihre Hilfe

Klaus Schiller

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SOS....Wie darf man dieses Zeugnis deuten?
« Antwort #1 am: April 27, 2006, 11:42:15 Vormittag »
Der Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zu den theoretischen Aspekten Engagement (Abschnitt 1), Fähigkeiten (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und im Arbeitserfolg  (Abschnitt 5) erörtert wird. Diese Einzelwertungen werden in der so genannten Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit zu einer Gesamtnote zusammengefasst (hier: Gesamtnote 3).
Anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens (siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf). Zu allen relevanten Abschnitten sollte in einem (sehr) guten, glaubwürdigen Zeugnis Stellung bezogen werden.
In diesem Zeugnis fehlen mit Ausnahme der Leistungszusammenfassung alle (!) relevanten Wertungen. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).

-hat es eine Bedeutung daß die Firmengeschichte mit erwähnt wurde?
Eine kurze Unternehmensbeschreibung ist nützlich, wenn dadurch Ihr Aufgabengebiet besser eingeschätzt werden kann.

-der letzte Absatz verwirrt mich komplett, es gab keinen Aufhebungsvertrag... ich wurde ohne weitere Komentare gekündigt (da ich noch in der Probezeit war müsse man mir kein Grund angeben) wie deutet man das?
Die Formulierung "in gegenseitigem Einvernehmen" verweist auf eine Arbeitgeberkündigung. Ein wirklich einvernehmliches Ausscheiden wird wie folgt beschrieben: "im beiderseitigen besten Einvernehmen".  

Wenn Sie das Zeugnis aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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