Autor Thema: stilistische Fehler?  (Gelesen 4534 mal)

gast

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stilistische Fehler?
« am: Mai 12, 2006, 09:23:48 Vormittag »
Hallo Herr Schiller,

durch Sie habe ich mein Zeugniss korrigieren und erstellen lassen. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat vom Ihrem Vorschlag für Zeugnistext alles übernommen. Es wurden aber einige Fehler eingebaut, die erst jetzt erkenne. Wie sind diese im Hinblick auf insgesamt sehr guten Inhalt zu bewerten:

"... arbeitete zunächst als Produktdisigner"

dann gibts zumindest 2 gleiche Passagen, wo "und" im Blocksatz am Ende des Satzes sehr eng steht und in der Mitte Lücken klaffen. Schließlich endet das Zeugnis mit vom Arbeitgeber selbst eingebauten!: Mit freundlichen Grüssen. Ich nehme an, daß ich das nicht mehr vom Arbeitgeber korrigieren lassen kann? Es sind 1,5 Jahre vergangen.

Sara

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stilistische Fehler?
« Antwort #1 am: Mai 12, 2006, 14:53:57 Nachmittag »
Auch wenn du keinen rechtlichen Anspruch auf Korrektur haben solltest (was ich allerdings nicht weiss), könntest du doch den Arbeitgeber darum bitten? Auch wenn es etwas peinlich ist, noch so spät anzukommen, vielleicht hat er ja nichts dagegen.

Klaus Schiller

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stilistische Fehler?
« Antwort #2 am: Mai 12, 2006, 15:45:56 Nachmittag »
Rechtschreibfehler und stilistische Mängel, zu denen auch die "freundlichen Grüße" gehören, schmälern immer die Seriosität eines Zeugnisses. Zudem fallen sie auf einen Beurteilten zurück, der die Fehler nicht bemerkte und reklamierte. Eine Reihe von Urteilen bestätigt den Anspruch auf ein fehlerfreies Zeugnis, z.B.

Das Zeugnis muss frei sein von orthographischen und grammatikalischen Fehlern. - LAG Düsseldorf 23.5.1995 - 3 Sa 253/95

Vermutlich wird aber auch der Arbeitgeber ein Interesse daran haben, dass ein in seinem Namen erstelltes Zeugnis fehlerfrei gestaltet ist.

Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung zum Korrekturanspruch wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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