Autor Thema: STRAFTAT: Betrug... Zeugnispflicht???  (Gelesen 4860 mal)

Katrin

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STRAFTAT: Betrug... Zeugnispflicht???
« am: August 19, 2007, 08:27:28 Vormittag »
:evil: Meinem Mitarbeiter habe ich fristlos gekündigtweil er in meiner Firma betrügerische Handlungen vorgenommen hat, wodurch mir ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden ist. Polizeiliche Anzeige ist erfolgt, der Staatsanwalt prüft derzeit den Sachverhalt. Meine Frage:
Muss ich mich dennoch an die "netten" Formulierungen im Arbeitszeugnis halten???
Wäre sehr dankbar über Eure Ratschläge und Meinungen.
L.G. Katrin

Crydee

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STRAFTAT: Betrug... Zeugnispflicht???
« Antwort #1 am: August 19, 2007, 18:44:28 Nachmittag »
Soweit ich weiss, dürfen Straftaten im Zeugnis nicht genannt werden.

Ein Zeugnis darf auch nicht negativ formuliert werden.

Dir bleibt da wohl nur die Wahl ihm in den entsprechenden Bereichen die ungünstigsten Formulierungen zu geben.

Mike

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STRAFTAT: Betrug... Zeugnispflicht???
« Antwort #2 am: August 19, 2007, 21:54:56 Nachmittag »
Es gibt keine Verpflichtung, ein Zeugnis in der bekannten codierten Zeugnissprache ("Positivskala") zu verfassen. Man kann also auch klipp und klar sagen "Die Leistungen waren sehr gut/ gut/ befriedingend/ ausreichend/ mangelhaft/ ungenügend". Die auf den ersten Blick immer  wohlwollend wirkende Zeugnissprache ist ein Entgegenkommen der Arbeitgeber, um dem gesetzlich verlangten ausgewogenen Verhältnis von Wahrheit und Wohlwollen zu entsprechen. Genauer steht das unter http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php

Hierbei steht die Wahrheit immer an erster Stelle. Wenn also eine Straftat vorlag gibt es selbstverständlich keinen Grund für eine wohlwollende Ausdrucksweise, dann kann im Klartext im Zeugnis stehen:

"Aufgrund einer von Herrn ... verübten Straftat, durch die uns erheblicher finanzieller Schaden entstanden ist, haben wir das Arbeitsverhältnis fristlos beendet."

Aber: ich würde erstens abwarten, ob der Arbeitsnehmer seinen Zeugnisanspruch überhaupt geltend macht (unaufgefordet muss ein Zeugnss nicht ausgestellt werden) und zweitens warten, ob sich der Vowurf bei genauerer Prüfung auch bestätigt und es zu einer Veurteilung kommt.  Denn im Zeugnis aufgestellte Behauptungen müssen beweisbar sein.

Boromir

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STRAFTAT: Betrug... Zeugnispflicht???
« Antwort #3 am: September 06, 2007, 13:41:28 Nachmittag »
Ich würde ebenfalls abwarten ob ein Zeugnis eingefordert wird. Denn wenn das ein streitbarer Mensch etc ist, dann ist ein offensichtlich schlechtes Zeugnis nur eine weitere Steilvorlage,,,

B.