Autor Thema: unvorteilhafte Zeugnisaussagen???  (Gelesen 3735 mal)

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unvorteilhafte Zeugnisaussagen???
« am: Dezember 09, 2005, 00:41:36 Vormittag »
Lieber Herr Schiller,

Ich habe bei einem Unternehmen Praktikum gemacht und später dort für ein paar Monate in den Semeesterferien als freie Mitarbeiterin gearbeitet. Mein erstes Zeugnis vom Praktikum ist meiner Meinung sehr gut ausgefallen. Keine Auffälligkeiten. Allerdings ist das zweite Zeugnis, dass auch von einer anderen Person ausgestellt wurde (der damalige Chef hatte das Unternehmen verlassen), nicht so gut ausgefallen
bzw. enthält meiner Meinung versteckte, unvorteilhafte Zeugnisaussagen.

Es wäre sehr nett, wenn Sie mir dabei behilflich sein können. Ich sende
Ihnen den Leistungsteil und die Beendigungsformel des Zeugnisses zu.

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XXX hat alle ihre übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten
Zufriedenheit erledigt. Sie zeigte großes Interesse an der Thematik und ihr
gestellte Aufgaben wurden zielgerichtet und mit Engagement kurzfristig
erledigt. Bei den Recherchen hat sie sehr eigenverantwortlich gearbeitet und
eigene Vorschläge eingebracht. Frau XXX war sehr interessiert und hat
durch ihre stets freundliche Art Vorgesetzte und Mitarbeiter schnell für
sich gewonnen. Ihr Verhalten war jederzeit einwandfrei.

Wir wünschen XXX für die Zukunft alles Gute.

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Für mich ist die Beendigunsformel fraglich sowie auch die
Passivierungstechnik im zweiten Satz. Auch das Wort "kurzfristig" gefällt
mir nicht.

Es wäre nett, wenn Sie mir weiterhelfen würden. Ich möchte bald ins
Berufsleben einsteigen und bei diesem Unternehmen habe ich einen Grossteil meiner praktischen Erfahrungen im Studium gesammelt. Deswegen ist diese Zeugnis sehr wichtig.

Ich könnte mir vorstellen, dass die zuständige Person, die mir das Zeugnis ausgestellt hat, es gar nicht an die Personalabtl. geleitet hat, da auch ein Satzzeichen zuviel im Text ist und das Datum am Schluss fehlt. Die Person hat allerdings mittlerweilen das Unternehmen verlassen. Wie sollte ich weiter verfahren?

Vielen Dank für die Hilfe.

MFG

Klaus Schiller

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unvorteilhafte Zeugnisaussagen???
« Antwort #1 am: Dezember 09, 2005, 18:29:07 Nachmittag »
Es fehlen Angaben zu Fähigkeiten, zum Wissen und zum Erfolg (z.B. Qualität). Wenn zudem im Schlussteil weder ein Beendigungsgrund noch ein Dank oder Bedauern genannt sind, wäre die Gesamtnote 1 (=stets zur vollsten Zufriedenheit) nicht glaubwürdig.  Die Aussage "wünschen für die Zukunft alles Gute" ist in dieser Form nur in unterdurchschnittlichen Zeugnissen üblich (besser: "...wünschen ihr für die berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg").

Das Adverb "kurzfristig" ist nicht abwertend gemeint, passive Formulierungen wirken allerdings immer undynamisch.

Aber ganz ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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xx
Könnt Ihr Euch bitte mal diese Zeugnisaussagen anschauen?

Begonnen von simael

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Letzter Beitrag Juli 19, 2005, 18:01:56 Nachmittag
von gast