Autor Thema: "vereinbarungsgemäße" Aufgabenerfüllung?  (Gelesen 5860 mal)

Magnus

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"vereinbarungsgemäße" Aufgabenerfüllung?
« am: Februar 09, 2006, 08:39:42 Vormittag »
Hallo,

in meinem Zeugnis steht "hat die Aufgaben vereinbarungsgemäß erfüllt". Später im Text heißt es "jederzeit zur vollsten Zufriedenheit".

Letzteres entspricht ja einer guten Bewertung. Was bedeutet aber die erste Formulierung (vereinbarungsgemäß) und welches Gewicht hat sie im Zusammenhang mit der zweiten Formulierung?

Gruß,
Magnus

Klaus Schiller

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"vereinbarungsgemäße" Aufgabenerfüllung?
« Antwort #1 am: Februar 09, 2006, 20:16:39 Nachmittag »
Die Aussage "jederzeit zur vollsten Zufriedenheit" ist die für die Gesamtnote entscheidende "Leistungszusammenfassung" (Note 1). Die Formulierung "hat die Aufgaben vereinbarungsgemäß erfüllt" ist für sich betrachtet in einem sehr guten Zeugnis ungewöhnlich, zumal in der zu Übertreibungen neigenden Zeugnissprache Formulierungen  wie "ordnungsgemäß", "erforderlich", "notwendig" oder eben auch "vereinbarungsgemäß" eher auf unterdurchschnittliche Leistungen verwweisen. Aber ohne Kenntnis des Kontextes lassen sich Zeugnisaussagen leider nicht zuverlässig bewerten.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Magnus

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"vereinbarungsgemäße" Aufgabenerfüllung?
« Antwort #2 am: Februar 10, 2006, 08:18:24 Vormittag »
Hallo Herr Schiller,

danke für diese erste Einschätzung. Erfordert eine detailliertere Bewertung dieser Einzelformulierung einen Auftrag oder sollte ich den Kontext hier im Forum beschreiben?

Beste Grüße,
Magnus

Klaus Schiller

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"vereinbarungsgemäße" Aufgabenerfüllung?
« Antwort #3 am: Februar 10, 2006, 14:19:41 Nachmittag »
Wenn es Ihnen nur um die eine Formulierung geht, können Sie den Kontext gerne zitieren.

Magnus

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"vereinbarungsgemäße" Aufgabenerfüllung?
« Antwort #4 am: Februar 10, 2006, 15:14:43 Nachmittag »
Hallo Herr Schiller,

nachfolgend die Formulierung.

Gruß,
Magnus

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Herr X hat aufgrund seines umfangreichen und fundierten Fachwissens die Aufbauphase der Einrichtung X wesentlich unterstützt. Er identifizierte sich mit den Zielen seines Bereiches und konnte diese erfolgreich umsetzen. Herr X war in seinem Funktionsbereich ein engagierter Mitarbeiter, der seine Aufgaben stets vereinbarungsgemäß erledigte. Mit der Güte seiner Arbeitsergebnisse waren wir jederzeit zufrieden. Er führte seine Aufgaben immer sorgfältig, zuverlässig und rationell aus.

Besonders zeichnete er sich durch überdurchschnittliche Auffassungsgabe, Belastbarkeit und Vielseitig aus. Herr X arbeitete sehr selbständig. Insgesamt hat er die ihm obliegenden Aufgaben jederzeit zur vollsten Zufriedenheit erfüllt.

Aufgrund seines freundlichen Wesens und seiner Bereitschaft zur Zusammenarbeit war er überall beliebt und verstand es, seine Fachkollegen und Mitarbeiter anzuleiten und zu motivieren.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen und Mitarbeitern war stets vorbildlich. Sein fachgebietsspezifisches Wissen befähigte ihn, die Projekte in seinem Fachgebiet mit Kompetenz und Durchsetzungsfähigkeit zu bearbeiten und weiterzuentwickeln.

Herr X verlässt uns auf eigenen Wunsch, um sich einer neuen Aufgabe zuzuwenden. Wir bedanken uns für seine Mitarbeit. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute.

Klaus Schiller

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"vereinbarungsgemäße" Aufgabenerfüllung?
« Antwort #5 am: Februar 10, 2006, 16:27:08 Nachmittag »
Der Text weist einige Widersprüche auf. So wird das sehr unvorteilhafte Adverb "insgesamt" in der Zeugnissprache generell nur im Sinne von "im Großen und Ganzen, nicht aber im Detail" verstanden und verweist eigentlich auf eine mangelhafte Leistung. Auch die Aussage "Mit der Güte seiner Arbeitsergebnisse waren wir jederzeit zufrieden" ist unterdurchschnittlich, ebenso wie der Schlussteil: "Wir bedanken uns für seine Mitarbeit", zudem fehlt hier das obligatorische Bedauern.

Vor diesem Hintergrund kann dann auch die Aussage "der seine Aufgaben stets vereinbarungsgemäß erledigte" abwertend verstanden werden.


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