1) "Seit dem 01.03.1990"... ich war ja auch vorher schon dort tätig, nämlich seit Abschluß der Ausbildung. Reicht hier ein Verweis auf die bisherigen Zeugnisse oder muss der ganze Werdegang in der Firma beschrieben werden? (der sich übrigens mit leicht wechselnden Aufgaben innerhalb derselben Abteilung abspielte) Es ist üblich, in Zwischenzeugnissen nur den Zeitraum bis zum letzten erstellten Zwischenzeugnis zu bewerten.
2) Das "Anfordern von Bankbürgschaften" ist eine Sonderaufgabe, die mir übertragen wurde und die ich für die anderen Kollegen mit übernehme. Ist es nicht üblich, dies auch so zu formulieren? Die Aufgabenbeschreibung sollte einen repräsentativen Überblick über Ihre Tätigkeiten geben. Es muss nicht jede Aufgabe genannt sein, es sollte aber auch nichts wirklich Wesentliches ausgelassen werden. Ob dies bei dieser Aufgabe der Fall ist, kann ich nicht beurteilen.
3) Das Betreuen von Auszubildenden fehlt in der Aufzählung, obwohl dies Aufgabe von allen Kollegen ist. Muss dies aufgeführt werden? Wenn es eine Aufgabe für alle Mitarbeiter war, muss dies in Ihrer persönlichen Aufgabenbeschreibung nicht erwähnt sein.
4) innerbetriebliche Seminare werden nicht erwähnt. Im Laufe der Zeit habe ich drei Seminare besucht, die im direkten Zusammenhang mit meiner Tätigkeit stehen und die allen Kollegen angeboten wurden. Da für Seminare eigene Bescheinigungen erstellt werden, müssen diese im Zeugnis nicht genannt sein. Erwähnt werden kann aber die generelle Weiterbildungsbereitschaft.
5) die "volle Anerkennung"- ist dies in diesem Zusammenhang eine 2 oder eine 3? Habe bereits in den FAQ nachgelesen. Sollte ich das neue Zeugnis mit einer anderen Formulierung ausstellen lassen, wenn eine 2 gemeint ist? Die Formulierung "unsere volle Anerkennung gefunden" ist sehr missverständlich. Zum Vergleich:
Gesamtnote 1
...stets zur vollsten Zufriedenheit
... stets unsere volle Anerkennung gefunden
Gesamtnote 2
...stets zur vollen Zufriedenheit
... unsere volle Anerkennung gefunden
Gesamtnote 3
...zur vollen Zufriedenheit
(in der Note 3 nicht vorhanden)
Wer mit der sehr seltenen Variante der "Anerkennung" nicht vertraut ist, wird die zitierte Formulierung also instinktiv als "Gesamtnote befriedigend" einstufen.
Abgesehen davon fällt auf, dass die Wertung für einen solch langen Zeitraum viel zu kurz ist und nur aus Standard-Textbausteinen besteht. Eine angemessene Würdigung guter Leistungen sollte individueller ausfallen und insbesondere auch auf den Erfolg eingehen.
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