Autor Thema: volle Anerkennung...  (Gelesen 8845 mal)

LazyFillman

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volle Anerkennung...
« am: April 09, 2006, 13:19:46 Nachmittag »
Hallo,
in unserer Firma stehen demnächst Kündigungen an. Ich möchte auf der Basis des letzten Zeugnisses von 2004 ein neues ausstellen lassen.
Hier ist der Text:

Zwischenzeugnis

Frau xxx, geboren am xx.xx.xxxx, ist am xx.xx.1980 in unser Unternehmen eingetreten. Über ihre Tätigkeiten in unserem Unternehmen liegen bereits ein Ausbildungszeugnis vom xx.xx.1982 sowie Zwischenzeugnisse vom xx.xx.1983. xx.xx.1990 und xx.xx.1992 vor.

Seit dem 01.03.1990 ist Frau xxx als Sachbearbeiterin im Forderungsmanagement der Region xxx am Standort xxx tätig.

Ihr Aufgabenbereich umfasst folgende Tätigkeiten:

-Selbständiges Bearbeiten eines Debitorenkontokorrentstammes mit dem DV-System xx
-Durchführen des manuellen Mahnverfahrens
-Erledigen der Kundenkorreskondenz über Textverarbeitung
-Bearbeiten von Rechnungsreklamationen und Beschwerden
-Erstellen von Rechnungen und Gutschriften sowie Buchungsbelegen
-Bearbeiten telefonischer Kundenanfragen
-Vorbereiten von Mahnbescheiden
-Elektronische Archivierung von erstellter Korrespondenz und erledigten Vorgängen
-Anfordern und Verwalten von Bankbürgschaften

Frau xxx verfügt über umfassende Fachkenntnisse und beherrscht ihren Arbeitsbereich absolut selbständig und sicher. Sie überblickt schwierige Zusammenhänge, erkennt das Wesentliche und ist in der Lage, schnell Lösungen aufzuzeigen. Frau xxx ist stets zuverlässig und erledigt ihre Aufgaben zügig, genau und pflichtbewusst. Auch starkem Arbeitsanfall ist sie jederzeit gewachsen. Mit ihren Leistungen findet Frau xxx unsere volle Anerkennung.

Bei Vorgesetzten, Kunden und Kollegen ist Frau xxx gleichermaßen anerkannt und geschätzt. Ihr persönliches Verhalten ist stets einwandfrei.

Dieses Zwischenzeugnis stellen wir auf Wunsch von Frau xxx aus.

Für ihre Tätigkeit wünschen wir ihr weiterhin viel Erfolg.


Meine Fragen wären diese:

1) "Seit dem 01.03.1990"... ich war ja auch vorher schon dort tätig, nämlich seit Abschluß der Ausbildung. Reicht hier ein Verweis auf die bisherigen Zeugnisse oder muss der ganze Werdegang in der Firma beschrieben werden? (der sich übrigens mit leicht wechselnden Aufgaben innerhalb derselben Abteilung abspielte)

2) Das "Anfordern von Bankbürgschaften" ist eine Sonderaufgabe, die mir übertragen wurde und die ich für die anderen Kollegen mit übernehme. Ist es nicht  üblich, dies auch so zu formulieren?

3) Das Betreuen von Auszubildenden fehlt in der Aufzählung, obwohl dies Aufgabe von allen Kollegen ist. Muss dies aufgeführt werden?

4) innerbetriebliche Seminare werden nicht erwähnt. Im Laufe der Zeit habe ich drei Seminare besucht, die im direkten Zusammenhang mit meiner Tätigkeit stehen und die allen Kollegen angeboten wurden.

5) die "volle Anerkennung"- ist dies in diesem Zusammenhang eine 2 oder eine 3? Habe bereits in den FAQ nachgelesen. Sollte ich das neue Zeugnis mit einer anderen Formulierung ausstellen lassen, wenn eine 2 gemeint ist?

Vielen herzlichen Dank für Ihre Rückantwort!

Klaus Schiller

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volle Anerkennung...
« Antwort #1 am: April 10, 2006, 19:15:57 Nachmittag »
1) "Seit dem 01.03.1990"... ich war ja auch vorher schon dort tätig, nämlich seit Abschluß der Ausbildung. Reicht hier ein Verweis auf die bisherigen Zeugnisse oder muss der ganze Werdegang in der Firma beschrieben werden? (der sich übrigens mit leicht wechselnden Aufgaben innerhalb derselben Abteilung abspielte)
Es ist üblich, in Zwischenzeugnissen nur den Zeitraum bis zum letzten erstellten Zwischenzeugnis zu bewerten.

2) Das "Anfordern von Bankbürgschaften" ist eine Sonderaufgabe, die mir übertragen wurde und die ich für die anderen Kollegen mit übernehme. Ist es nicht üblich, dies auch so zu formulieren?
Die Aufgabenbeschreibung sollte einen repräsentativen Überblick über Ihre Tätigkeiten geben. Es muss nicht jede Aufgabe genannt sein, es sollte aber auch nichts wirklich Wesentliches ausgelassen werden. Ob dies bei dieser Aufgabe der Fall ist, kann ich nicht beurteilen.

3) Das Betreuen von Auszubildenden fehlt in der Aufzählung, obwohl dies Aufgabe von allen Kollegen ist. Muss dies aufgeführt werden?
Wenn es eine Aufgabe für alle Mitarbeiter war, muss dies in Ihrer persönlichen Aufgabenbeschreibung nicht erwähnt sein.

4) innerbetriebliche Seminare werden nicht erwähnt. Im Laufe der Zeit habe ich drei Seminare besucht, die im direkten Zusammenhang mit meiner Tätigkeit stehen und die allen Kollegen angeboten wurden.
Da für Seminare eigene Bescheinigungen erstellt werden, müssen diese im Zeugnis nicht genannt sein. Erwähnt werden kann aber die generelle Weiterbildungsbereitschaft.

5) die "volle Anerkennung"- ist dies in diesem Zusammenhang eine 2 oder eine 3? Habe bereits in den FAQ nachgelesen. Sollte ich das neue Zeugnis mit einer anderen Formulierung ausstellen lassen, wenn eine 2 gemeint ist?
Die Formulierung "unsere volle Anerkennung gefunden" ist sehr missverständlich. Zum Vergleich:

Gesamtnote 1
...stets zur vollsten Zufriedenheit
... stets unsere volle Anerkennung gefunden

Gesamtnote 2
...stets zur vollen Zufriedenheit
... unsere volle Anerkennung gefunden

Gesamtnote 3
...zur vollen Zufriedenheit
(in der Note 3 nicht vorhanden)

Wer mit der sehr seltenen Variante der "Anerkennung" nicht vertraut ist, wird die zitierte Formulierung also instinktiv als "Gesamtnote befriedigend" einstufen.

Abgesehen davon fällt auf, dass die Wertung für einen solch langen Zeitraum viel zu kurz ist und nur aus Standard-Textbausteinen besteht. Eine angemessene Würdigung guter Leistungen sollte individueller ausfallen und insbesondere auch auf den Erfolg eingehen.

Wenn Sie das Zeugnis aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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