Autor Thema: was bedeuten diese z. T. diskriminierenden Formulierungen?  (Gelesen 2594 mal)

Diana

  • Gast
was bedeuten diese z. T. diskriminierenden Formulierungen?
« am: Februar 20, 2009, 16:46:09 Nachmittag »
Hallo,

mein befristetes Arbeitsverhältnis endete durch meine Erwerbsunfähigkeit vorzeitig.

mir liegt eine Jahresbewertung des Arbeitgebers vor, in der durchweg überdurchschnittliche Leistungen dokumentiert wurden.

In dem von mir erbetenen Zeugnis finden sich jedoch folgende Formulierungen:

...........

Frau .... erkannte das Wesentliche der ihr übertragenen Aufgaben und gelangte meist zu richtigen Ergebnissen.
Ihr mündlicher Ausdruck war hinreichend klar.
Ihre täglichen Aufgaben bewältigte sie im vorgegebenen Rahmen stetig und ordentlich.

Ihr Verhalten zu Vorgesetzten war stets sachlich, zu Kolleginnen und Kollegen war sie aufgeschlossen, kollegial und freundlich.

............

Ich interpretiere diese Formulierungen als diskriminierend und benote sie als 5-6.
Vielleicht kann mir jemand eine Übersetzung geben, ich habe vor, ein neues Zeugnis anzufordern.

Vielen Dank und viele Grüsse

Diana
...................

Sprossel78

  • Gast
Re: was bedeuten diese z. T. diskriminierenden Formulierungen?
« Antwort #1 am: Februar 20, 2009, 20:40:44 Nachmittag »
Einschränkungen wie "meist...", "hinreichend", "im vorgegebenen Rahmen" usw. sind in der Tat Note 5. Eine komplette Analye und eine unterschriftsreife verbesserte Zeugnisfassung kannst du auf Wunsch bei arbeitszeugnis.de bekommen. Denn manchmal macht es keinen Sinn, den Arbeitgeber darum zu bitten, das Zeugnis eigenhändig zu verbessern. Eine bereits verbesserte neue Fassng muss er nur noch unterschrieben.

Diana

  • Gast
Re: was bedeuten diese z. T. diskriminierenden Formulierungen?
« Antwort #2 am: Februar 21, 2009, 20:46:53 Nachmittag »
Hallo Sprossel 78,

danke Dir für Deine schnelle Antwort.

Aufgrund der fehlenden 8 Kpomponenten, die ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthalten soll, habe ich heute meine ganzen Aufgaben, Fortbildungen, Jahresbewertung und den Widerspruch gegen die diskriminierende Form zu Papier gebracht. Es sind 2 Seiten geworden, ich werde sie am Montag per Einschreiben meinem Arbeitgeber zusenden.

Am grössten ist nicht nur die Enttäuschung, sondern auch die Wut über eine derartige Rufschädigung.

Liebe Grüsse

Diana


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