Autor Thema: Was bedeuten folgende Aussagen?  (Gelesen 5545 mal)

  • Gast
Was bedeuten folgende Aussagen?
« am: Mai 26, 2005, 07:19:17 Vormittag »
Hallo,

habe mein Arbeitszeugnis erhalten und würde gern die Benotung zu einzelnen Aussagen erfahren.

- arbeitete sicher und selbständig
- arbeitete sich innerhalb kurzer Zeit erfolgreich in neues Aufgabengebiet ein
- besitzt schnelle Auffassungsgabe
- zeigt sich auch in schwierigen Situationen außerordentlich flexibel
- hervorzuheben sind ihre Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit
- Qualität der Arbeit lag weit über den Anforderungen
- war mit ihrer stets freundlichen und hilfsbereiten Art bei Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen sehr geschätzt und beliebt
- erfüllte ihre Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit

Habe ich die Möglichkeit vom Arbeitgeber ggf. Änderungen am Arbeitszeugnis zu fordern?

arbeitszeugnis.de

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 303
Was bedeuten folgende Aussagen?
« Antwort #1 am: Mai 26, 2005, 13:32:27 Nachmittag »
Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:

Befähigung: Note 2
- arbeitete sich innerhalb kurzer Zeit erfolgreich in neues Aufgabengebiet ein
- besitzt schnelle Auffassungsgabe
- zeigt sich auch in schwierigen Situationen außerordentlich flexibel

Arbeitsweise: Note 3
 arbeitete sicher und selbständig
- hervorzuheben sind ihre Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit

Arbeitserfolg: Note 2
- Qualität der Arbeit lag weit über den Anforderungen

Leistungszusammenfassung:  Gesamtnote 2+
- erfüllte ihre Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit

Verhalten: Note 2
- war mit ihrer stets freundlichen und hilfsbereiten Art bei Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen sehr geschätzt und beliebt

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Im Zeugnis fehlen komplett dynamische Attribute (engagiert, einsatzbeit), was den Eindruck einer fehlenden Motivation erweckt. Auch zum Fachwissen erfolgen keine Angaben.

Aber: Ohne Kenntnis der Stelle und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.
Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung des Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf). Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch über unsere Zeugnishotline unter 030/420 285 24.  

Habe ich die Möglichkeit vom Arbeitgeber ggf. Änderungen am Arbeitszeugnis zu fordern?
Bitte lesen Sie hierzu die Informatuionen von Rechtsanwältin Bettina Diedrich unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

Satchel

  • Gast
MIfCaLoJVXI
« Antwort #2 am: Juli 11, 2011, 03:28:42 Vormittag »
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Kairi

  • Gast
JGOnXtTSmkyyGoZnn
« Antwort #3 am: Juli 12, 2011, 16:43:41 Nachmittag »
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