Der Text wirkt zunächst recht unstrukturiert. Der Leistungsteil formuliert üblicherweise nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) und Abschnitt 5 (Erfolg) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit, erst anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.
Die für die Gesamtnote entscheidende Leistungszusammenfassung (zu unserer vollsten Zufriedenheit) verweist auf die Gesamtnote 2+.
Eine angemessene Würdigung überdurchschnittlicher Leistung sollte allerdings nicht aus einer derart knappen und pauschalen Aneinanderreihung von Attributen bestehen ("rasch eingearbeitet und mit großem Engagement die ihr übertragenen Aufgaben selbstständig ..."). Zudem wird Ihr Wissen sicherlich über Englischkenntnisse hinausgehen. Gänzlich unerwähnt sind Fähigkeiten und Erfolge.
Aber ganz ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.
Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php