Autor Thema: Was haltet Ihr von diesem Zeugnis?  (Gelesen 2701 mal)

mikewolfi

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Was haltet Ihr von diesem Zeugnis?
« am: November 04, 2005, 15:22:09 Nachmittag »
Hallo Ihr Lieben!
Was haltet Ihr von diesem Zeugnis?
Ich war 5 Monate in diesem Büro als geringfügig beschäftigte Kraft tätig - vom Chef selbst bekam ich des öfteren belobigende Worte hinsichtlich meiner Person und vor allem meines Engagements in der Firma zu hören -nachdem ich dort gekündigt hatte sind diese Worte nur noch Schall und Rauch.... Jetzt hätte ich gerne gewußt ob noch mehr Gemeinheiten in diesem Zeugnis stecken, als ich sie auf den ersten Blick ersehen kann.  ;))

Arbeitszeugnis für xxx

die xxx Geschäftsstelle ist als Dienstleister im Bereich ....... tätig.

Schwerpunkt ist das Erarbeiten und Umsetzen von......

Herr/Frau xxx, geboren am xxx, wohnhaft in xxx, xxx war für unser
Unternehmen im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung auf der Basis von xx Wochenstunden in der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.05.2005 als Vertriebsassistent tätig.

Die Aufgaben umfassten Kundenempfang, Kundenberatung in der Geschäftsstelle und im Außendienst, die Erfassung von Kunden- und Vertragsdaten sowie die Erstellung von Versorgungskonzepten.

Zusätzlich war Herr/Frau xxx für die Führung der Geschäftsstellenkasse zuständig.    

Er/Sie hat alle ihr übertragenen Aufgaben zuverlässig erledigt und war stets um Einvernehmen und Gleichklang mit den weiteren Mitarbeitern in der Geschäftsstelle bemüht.

Herr/Frau xxx hat aufgrund familiärer Umstände seine/ihre Tätigkeit als Vertriebsassistent zum angegebenen Termin beendet und war anschließend bis zum ....... als nebenberuflicher Mitarbeiter in der Kundenbetreuung tätig.

Wir danken Herrn/Frau xxx für eine angenehme Zusammenarbeit und wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute.


Mein Kommentar dazu (ohne erst einmal zu überlegen): eine fiese niederträchtige Art mir "einen mitzugeben" weil ich ihm gekündigt habe - und das in der heutigen Zeit...

Bin auf Eure Antworten gespannt und bedanke mich auch schon mal vorab dafür.

Engelchen

Klaus Schiller

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Was haltet Ihr von diesem Zeugnis?
« Antwort #1 am: November 06, 2005, 16:28:28 Nachmittag »
Der Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zu den theoretischen Aspekten Engagement (Abschnitt 1), Fähigkeiten (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und im Arbeitserfolg  (Abschnitt 5) erörtert wird.  Diese Einzelwertungen werden in der so genannten Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit zu einer Gesamtnote zusammengefasst.
Anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens (siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf). Zu allen relevanten Abschnitten sollte in einem (sehr) guten, glaubwürdigen Zeugnis Stellung bezogen werden.

In diesem Zeugnis fehlen - mit Ausnahme eines einzelnen Attributs zur Arbeitsweise ("zuverlässig") - alle zu erwartenden Angaben, sowohl zur Leistung wie auch zum Verhalten z.B. gegenüber den Kunden. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).

Offen negativ ist die Aussage "...und war stets um Einvernehmen und Gleichklang mit den weiteren Mitarbeitern in der Geschäftsstelle bemüht" (=aber es gelang ihm/ihr nicht), Verhalten zu Intenen: Note 5.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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