Ein Auszubildender hat nach § 8 Berufsbildungsgesetz nach Abschluss der Ausbildung Anspruch auf ein separates Ausbildungszeugnis. Ich nehme an, du hast keins angefordert. Das wäre aber sehr wichtig (gewesen), weil dem Ausbildungszeugnis bei zukünftigen Bewerbungen eine wichtige Funktion zukommt. Die Ausbildung bildet ja die Basis für dein Berufsleben. Das ist der eine Aspekt.
Der andere ist, dass jeder Arbeitnehmer verpflichtet ist, zumindest eine "durchschnittliche" Leistung zu erbringen. Wenn also der Arbeitgeber der Ansicht ist, das die Leistung unterdurchschnittlich war, udn ein entsprechendes Zeugnis ausstellt, muss er nachweisen können, dass dies der Wahrheit entspricht. Wenn hingegen ein Arbeitnehmer ein befriedigendes Zeugnis erhält und der Ansicht ist, er war besser als der Durchschnitt udn hat einer Zweierzeugsni verdient, muss das der Arbeitnehmer nachweisen. So gesehen ist nun der Arbeitgeber in der Beweispflicht.
Was man generell empfehlen kann: man sollte alle Mängel des Zeugnisses kennen, dazu gibt es z.B. den "Zeugnistest" von arbeitszeugnis.de für 19 Euro. Dann kann man sich ein Zeugnis (oder wie hier zwei) erstellen lassen, um dann beim Arbeitgeber die Unterzeichnung dieser beiden Zeugnisse zu erwirken. Manchmal geht es schnell, manchmal muss erst ein Schreiben eines Anwalts beigefügt werden (ein Muster dazu ffindest du auf
www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung). Und natürlich gibt es auch Fälle, in denen es zu keiner Einigung kommt und dann muss sich das Arbeitsgericht damit befassen. Das Problem ist, dass viel Arbeitnehmer oder Auszubildende erstmal abwarten. Und nach drei Jahren ist der Zeugnisanspruch dann verwirkt. Du kannst dich auf Wunsch bei der Zeugnishotline von arbeitszeugnis.de unter 01805/ 767 427 (14ct/min) genauer beraten lassen.