Autor Thema: Wer unterschreibt nach dem Tode des AG das Zeugnis?  (Gelesen 4838 mal)

gast

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Wer unterschreibt nach dem Tode des AG das Zeugnis?
« am: April 21, 2005, 16:22:39 Nachmittag »
Hallo,
mein Chef ist vor 14 Tagen gestorben. Ein Arbeitszeugnis könnte ich vorformulieren, doch da es definitiv keinen Zeichnungsberechtigten mehr gibt, frage ich mich bzw euch, wer kann das Unterschreiben?
Es gibt einen langjährigen Mitarbeiter, der vor 3 Jahren aus dem Büro ausgeschieden ist und so etwas wie ein Leiter der Planungsabteilung unseres Architekturbüro's war.
Währe das eine Lösung?
Oder die Chefsekretärin?
Und muß irbendwie das Fehlen der Chefunterschrift erläutert werden? Z.B. statt der Unterschrift "verstorben" schreiben?
Bitte helft mir aus diesem Dilemma heraus! Ich kann doch nicht 16,5 Jahre gearbeitet haben ohne ein Arbeitszeugnis zu erhalten!

Vielen Dank für eure Mühe im Voraus
Cornelia

arbeitszeugnis.de

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Wer unterschreibt nach dem Tode des AG das Zeugnis?
« Antwort #1 am: April 21, 2005, 17:03:07 Nachmittag »
Ich möchte Sie hier auf die Fachliteratur verweisen (Hein Schleßmann, "Das Arbeitszeugnis", Verlag Recht und Wirtschaft, siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnisliteratur.php. Hier heißt es:

"Tod des Arbeitgebers
Beim Tod des Arbeitgebers geht die Pflicht zur Zeugniserteilung trotz ihres persönlichen Charakters auf den Erben über. Der Erbe hat sich anhand der für ihn erreichbaren Erkenntnisquellen bis zur Grenze der Unzumutbarkeit eigenes Wissen zu verschaffen und solches, notfalls mit Unterstützung durch Hilfspersonen, zu vervollständigen. Hat der zur Zeugniserteilung verpflichtete Erbe allerdings keine eigenen Kenntnisse und kann er sich solche auch nicht auf zumutbare Weise verschaffen, dann genügt er seiner Pflicht bereits mit der Darlegung dieses Sachverhalts, der Zeugnisanspruch entfällt.
"

Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de


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