Autor Thema: Werbung im Zeugnis erlaubt? Kryptoformulierungen?  (Gelesen 3151 mal)

juergen

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Werbung im Zeugnis erlaubt? Kryptoformulierungen?
« am: Februar 06, 2006, 00:17:42 Vormittag »
Sehr geehrter Herr Schiller,

im meinem Praktikantenzeugnis wird über ingesamt 7 Zeilen die Institution und deren Dienstleistungen beschrieben. Wird das Zeugnis so als günstige Werbefläche genutzt, oder ist das durchaus üblich? Auffallend ist zudem, dass der Institutname fett gedruckt ist und eine Zeile in diesem Schriftblock mit nur einem Wort gefüllt ist, obwohl dieser doch eigentlich zusammenhängend sein sollte.

Kopfzerbrechen machen mir auch die restlichen Aussagen, da sie sehr den mir bekannten Kroptoformulierungen entsprechen. Ist meine Vermutung richtig oder übertrieben? Ich gebe im Folgenden den Zeugnisinhalt ohne Tätigkeitsbeschreibung wieder:

Herr XXX, wohnhaft in XXX, XXX, war vom XXX bis zum XXX im XXX als Praktikant tätig.

...(Werbeblock mit Lücke und Institutname in Fettdruck)

Ziel eines Praktikums in unserem Hause ist es, PraktikantInnen zu ermöglichen, alle wesentlichen Tätigkeitsbereiche durch praktische und möglichst selbstständige Mitarbeit kennen zu lernen.

Herr XXX hat in seinem Praktikum folgende Arbeitsbereiche kennen gelernt und Erfahrungen sammeln können:

...(Aufgabenbeschreibung)

Schnell war er in der Lage, diese eigenverantwortlich auszuwerten und die Ergebnisse in Form von XXX zusammenzustellen.

Wir lernten Herrn XXX als zuverlässigen Mitarbeiter kennen, der sich durch eine termingerechte Fertigstellung benötigter Ergebnisse auszeichnete. Anm. (..in diesem Block klafft eine Lücke zwischen diesem und dem folgenden Satz ohne Absatz)
Er integrierte sich gut in unser Team und zeichnete sich durch Anpassungsfähigkeit und einer sorgfältigen Arbeitsweise aus. Dabei war er bereit sich flexibel über die üblichen Arbeitszeiten hinaus zu engagieren.

Nach einer kurzen Einarbeitungszeit arbeitete Herr XXX selbstständig. Seine Aufgaben hat er stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.

Sein Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Geschäftspartnern war immer einwandfrei.

Wir bedanken uns bei Herrn XXX für die tatkräftige Unterstützung und wünschen ihm für sein Studium und den weiteren Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.

Das Datum weicht vom Enddatum ab.

Was meinen Sie zu diesem Zeugnis? Ich möchte es auf jeden Fall beanstanden, aber würde mich über ein Statement von Ihnen sehr freuen.

Viele Grüße

juergen

Klaus Schiller

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Werbung im Zeugnis erlaubt? Kryptoformulierungen?
« Antwort #1 am: Februar 06, 2006, 22:26:27 Nachmittag »
Ganz ohne Kenntnis der Praktikumsdauer (4 Wochen? 6 Monate?) und des Einsatzbereiches bzw. der konkreten Aufgaben ist eine zuverlässige Einschätzung kaum möglich.
Unvorteilhaft ist aber auf jeden Fall, dass das Zeugnis keinerlei dynamische Attribute enthält (motiviert, interessiert) und auch zu Fähigkeiten keine Aussagen macht.  Und letztlich bleiben auch die angeeigneten Kenntnisse in der Aussage "Herr XXX hat in seinem Praktikum folgende Arbeitsbereiche kennen gelernt und Erfahrungen sammeln können" unbewertet.

Eine Unternehmensdarstellung kann hilfreich sein, damit der Leser die im Praktikum vermittelten Inhalte besser einschätzen kann. Natürlich sollte die knapp (2-3 Sätze) und wertfrei sein. Stilistische Mängel schmälern immer die Seriosität eines Zeugnisses. Zudem fällt es auf einen Beurteilten zurück, wenn er Fehler nicht bemerkte und reklamierte.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Praktikums-Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-Praktikum.pdf
Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
 http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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