Ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben ist eine Einschätzung der Leistungsbewertung und möglicher Unvollständigkeiten nur schwer möglich, denn Leistungsteil und Stellenbeschreibung müssen ja aufeinander abgestimmt sein.
Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Bereitschaft: Frau M. hat sich schnell und sicher in das Aufgabengebiet eingearbeitet
Sie zeigte stets Eigeninitiative, großen Fleiß und Eifer.
Fachwissen: Frau M. verfügt über fundierte Fachkenntnisse, die Sie in ihrem Aufgabengebiet erfolgreich einsetzte.
Arbeitsweise: ...und ihre Tätigkeiten selbständig und gewissenhaft durchgeführt.
Frau M. erledigte ihre Aufgaben stets mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit. Die ihr übertragenen Aufgaben hat Frau M. mit viel Engagement...
Leistungszusammenfassung: Die ihr übertragenen Aufgaben hat Frau M. ... zu meiner vollen Zufriedenheit erfüllt.
Verhalten: Ihr Verhalten gegenüber Schuldnern, Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets vorbildlich.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf. Die Einzelwertungen reichen von Note 1 bis Note 3, die Gesamtnote ist "befriedigend" (Note 3). Die Formulierungen klingen sehr pauschel, Fähigkeiten werden ebenso wenig bescheinigt wie ein Erfolg in der Arbeit. Ich empfehle Ihnen eine Prüfung des gesamten Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe
http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf). Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch über unsere Zeugnishotline unter 030/420 285 24.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de