Autor Thema: Wie ist das zu deuten?  (Gelesen 3716 mal)

Isabell

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Wie ist das zu deuten?
« am: Mai 22, 2005, 12:44:27 Nachmittag »
Hallo,

ich war in einer Kanzlei als juristische Sachbearbeiterin tätig und erhielt nachfolgendes Zeugnis. Den Aufgabenberich hab ich raus gelassen, als nur die persönlichen Wertungen hier dargestellt. Nur frag ich mich ob diese wirklich so toll sind. Wie sind diese so zu sehen? Fehlt etwas? Vielen Dank!


"Frau M. verfügt über fundierte Fachkenntnisse, die Sie in ihrem Aufgabengebiet erfolgreich einsetzte. Frau M. hat sich schnell und sicher in das Aufgabengebiet eingearbeitet und ihre Tätigkeiten selbständig und gewissenhaft durchgeführt.

Sie zeigte stets Eigeninitiative, großen Fleiß und Eifer. Frau M. erledigte ihre Aufgaben stets mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit. Die ihr übertragenen Aufgaben hat Frau M. mit viel Engagement zu meiner vollen Zufriedenheit erfüllt.

Ihr Verhalten gegenüber Schuldnern, Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets vorbildlich.
Wir danken Frau M. für die stets gute Zusammenarbeit und bedauern ihr Ausscheiden sehr. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg."

arbeitszeugnis.de

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Wie ist das zu deuten?
« Antwort #1 am: Mai 22, 2005, 20:20:33 Nachmittag »
Ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben ist eine Einschätzung der Leistungsbewertung und möglicher Unvollständigkeiten nur schwer möglich, denn Leistungsteil und Stellenbeschreibung müssen ja aufeinander abgestimmt sein.

Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Bereitschaft:
Frau M. hat sich schnell und sicher in das Aufgabengebiet eingearbeitet
Sie zeigte stets Eigeninitiative, großen Fleiß und Eifer.

Fachwissen:
Frau M. verfügt über fundierte Fachkenntnisse, die Sie in ihrem Aufgabengebiet erfolgreich einsetzte.

Arbeitsweise:
...und ihre Tätigkeiten selbständig und gewissenhaft durchgeführt.
Frau M. erledigte ihre Aufgaben stets mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit. Die ihr übertragenen Aufgaben hat Frau M. mit viel Engagement...

Leistungszusammenfassung:  
Die ihr übertragenen Aufgaben hat Frau M. ... zu meiner vollen Zufriedenheit erfüllt.

Verhalten:
Ihr Verhalten gegenüber Schuldnern, Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets vorbildlich.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf. Die Einzelwertungen reichen von Note 1 bis Note 3, die Gesamtnote ist "befriedigend" (Note 3). Die Formulierungen klingen sehr pauschel, Fähigkeiten werden ebenso wenig bescheinigt wie ein Erfolg in der Arbeit. Ich empfehle Ihnen eine Prüfung des gesamten Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf). Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch über unsere Zeugnishotline unter 030/420 285 24.  
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

Isabell

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Wie ist das zu deuten?
« Antwort #2 am: Mai 23, 2005, 08:14:20 Vormittag »
Welcher Bereich wird denn mit einer Note 3 eingeschätzt?

Das hört sich ja immer relativ geschrieben an und in Wirklichkeit is es nicht so.

Vielen Dank im Voraus!

arbeitszeugnis.de

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Wie ist das zu deuten?
« Antwort #3 am: Mai 23, 2005, 14:06:32 Nachmittag »
Entscheidend für die Gesamtnote ist die so genannte Leistungszusammanfassung mit dem Grad der Zufriedenheit:

Sie erledigte ihre Aufgaben...
*stets zu unserer vollsten Zufriedenheit (Note 1)
*stets zu unserer vollen Zufriedenheit (Note 2)
*zu unserer vollen Zufriedenheit (Note 3)
*zu unserer Zufriedenheit (Note 4)
*insgesamt zu unserer Zufriedenheit (Note 5)
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de


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