Autor Thema: Wie ist dieses Zeugnis zu bewerten?  (Gelesen 4040 mal)

Ziggi

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Wie ist dieses Zeugnis zu bewerten?
« am: April 29, 2005, 13:11:13 Nachmittag »
Wie kann folgendes Arbeitszeugnis interpretiert werden?

ZITAT ANFANG:

Frau X löste die ihr gestellten Aufgaben mit Interesse und Engagement stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Dabei sind ihre Kenntnisse in der Anwendung von Word und Excel besonders erwähnenswert.
Sie hat eine gute Auffassungsgabe und erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.
Aufgrund ihrer freundlichen Art schätzten sie Mitarbeiter und Vorgesetzte gleichermaßen.
Der Vertrag war befristet und endet leider aus betriebsbedingten Gründen zum tt.mm.yyyy.

Wir danken Frau X für die in unserem Hause geleistete Arbeit und wünschen ihr für ihren weiteren Berufsweg viel Glück und Erfolg.

ZITAT ENDE



Vielen vielen Dank!! :)

arbeitszeugnis.de

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Wie ist dieses Zeugnis zu bewerten?
« Antwort #1 am: April 29, 2005, 13:33:27 Nachmittag »
Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Bereitschaft:
Frau X löste die ihr gestellten Aufgaben mit Interesse und Engagement
 
Befähigung:
Sie hat eine gute Auffassungsgabe  

Fachwissen:
Dabei sind ihre Kenntnisse in der Anwendung von Word und Excel besonders erwähnenswert.

Leistungszusammenfassung:  
Frau X löste die ihr gestellten Aufgaben ... stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Sie ... erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.

Verhalten:
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei. Aufgrund ihrer freundlichen Art schätzten sie Mitarbeiter und Vorgesetzte gleichermaßen.

Schlussteil:
Der Vertrag war befristet und endet leider aus betriebsbedingten Gründen zum tt.mm.yyyy. Wir danken Frau X für die in unserem Hause geleistete Arbeit und wünschen ihr für ihren weiteren Berufsweg viel Glück und Erfolg.

Die zitierten Textstellen machen einen sehr uneinheitlichen Eindruck, mehrheitlich entsprechen die Aussagen der Note 3, z.T. Note 4 ("erwähnenswerte Kenntnisse"). Sehr unvorteilhaft ist die doppelte Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit, die einmal der Note 2 und einmal der Note 3 entspricht. Aussagen zur Arbeitweise und zum Erfolg scheinen im Zeugnis komplett zu fehlen.
Auf einen Glückswunsch sollte unbedingt verzichtet werden (=benötigt Glück zum beruflichen (privaten) Weiterkommen, die Leistungen allein reichen dafür nicht aus).

Aber: Ohne Kenntnis der Stelle (Küchenhilfe? Vorstandsvorsitzende?) und  der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. So wäre für eine einfache Bürotätigkeit die Bescheinigung von Grundkenntnissen in Word und Excel und einer raschen Auffassungsgabe ggf. vorteilhaft, für eine anspruchsvolle Tätgikeit ist das zu wenig. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.

Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung des Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf) oder durch eine professionelle Zeugnisanalyse für 16 Euro, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch über unsere Zeugnishotline unter 030/420 285 24.  
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de


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