Autor Thema: Wie kann ich dieses Zeugnis werten???  (Gelesen 3674 mal)

Michael X..

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Wie kann ich dieses Zeugnis werten???
« am: April 28, 2006, 13:54:29 Nachmittag »
Herr
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Stadt, 11.April 2006

Zeugnis

Herr XXXXXX, geb. am 20.10.80, wohnhaft in XXXXX,
XXXXX, wurde am 14.08.00 als Industrimechaniker eingestellt.
Nach einer erfolgreichen Ausbildungszeit erhielt er am 31.01.04 einen befristeten Arbeitsvertrag zum Wärter Produktion.

Zu seinen Aufgaben gehörten:

    - Bedienen, Überwachen und Warten von Betriebsanlagen im Kessel-
      und Turbinenbereich
    - Selbstständiges Handeln im Rahmen der ihm erteilten Anweisungen
      bei Störungen
    - Aufschreiben von Betriebsdaten
    - Durchführen von Routieneuntersuchungen, z.B. Qualitätskontrollen
    - Gegebenenfalls Unterstützen der Leitstandsfahrer im Störungsfall

Herr XXXXX war ein engagierter Mitarbeiter, der seine Aufgaben stets rechtzeitig erledigte. Seine arbeiten führte er zuverlässig und rationell aus.
Er bewies eine gute Auffassungsgabe, Belastbarkeit, Vielseitigkeit und Initiative, war an seinem Aufgabengebiet interessiert und arbeitete selbstständig.
Mit der Güte seiner Arbeitsergebnisse waren wir jederzeit zufrieden.
Sein verhalten gegenüber Vorgesetzen und Mitarbeitern war nicht zu beanstanden.
Herr XXXXX war Hilfstruppmann bei der Werksfeuerwehr und erwarb durch einen gesonderten internen Lehrgang den Führerschein für Gabelstapler (bis 3,5 t).
Herr XXXXX beendete seine Tätigkeit bei uns am 31.01.06.
Wir wünschen ihm für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen






Ich war nicht nur Hilfstrupmann, sondern ausbabildeter Atemschutzgerätetreger. Die Ausbildung zum Truppmann  habe ich auch im Unternehmen gemacht. Dürfen die das ohne weiteres weglassen.
Ich habe auch einen Lehrgan für Hallenkräne erfolgreich beendet.
Das müsste doch auch erwähnt werden oder?

Klaus Schiller

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Wie kann ich dieses Zeugnis werten???
« Antwort #1 am: April 29, 2006, 20:05:03 Nachmittag »
Der Zeugnistext weist eine Reihe von Auffälligkeiten auf. Der Arbeitserfolg wird mit der Note 4 bewertet. Formulierungen wie "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzen und Mitarbeitern war nicht zu beanstanden" (=aber auch nicht zu loben) sind ebenfalls unterdurchschnittlich. Eine Gesamtnote wird nicht vergeben, was zusätzlich sehr unvorteilhaft ist (=beredtes Schweigen", Leistungen waren "nicht der Rede wert"). Dass dem Arbeitnehmer weder gedankt noch sein Ausscheiden bedauert wird, rundet den insgesamt mangelhaften Eindruck ab.

Ein Zeugnis ist eine Urkunde, kein Brief, daher sind abschließende "freundliche Grüßen" ein schwerer stilistischer Fehler.

Ich war nicht nur Hilfstrupmann, sondern ausbabildeter Atemschutzgerätetreger. Die Ausbildung zum Truppmann habe ich auch im Unternehmen gemacht. Dürfen die das ohne weiteres weglassen.
Ich habe auch einen Lehrgan für Hallenkräne erfolgreich beendet.
Das müsste doch auch erwähnt werden oder?

Da für Lehrgänge eigene Bescheinigungen ausgestellt werden, müssen sie nicht im Zeugnis erwähnt werden. Mit Blick auf die unvorteilhaften Zeugnisformulierungen erscheinen diese Aspekte ohnehin nebensächlich.  

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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