Autor Thema: wie lange habe ich anspruch auf eine korrektur?  (Gelesen 2554 mal)

susa

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wie lange habe ich anspruch auf eine korrektur?
« am: Oktober 20, 2005, 15:07:26 Nachmittag »
Hallo Herr Schiller,

ich habe vor über fünf Jahren meinen ehemaligen Arbeitgeber verlassen und habe nun um ein Zeugnis gebeten, das ich auch erhalten habe. Dieses ist fünf Jahre zurück datiert. Allerdings gefällt es mir nicht sonderlich gut. Muß ich nun froh sein, überhaupt ein Zeugnis erhalten zu haben oder kann ich nun ein besseres fordern? Wie sieht die rechtliche Grundlage dazu aus?

Vielen Dank im voraus!

Susa[/list][/quote]

Klaus Schiller

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wie lange habe ich anspruch auf eine korrektur?
« Antwort #1 am: Oktober 22, 2005, 00:19:25 Vormittag »
Wenn Sie das Arbeitszeugnis gerade erst erhalten haben, ist der generelle  Berichtigungsanspruch nicht verwirkt. Sie könnten das Zeugnis überarbeiten lassen, um beim Arbeitgeber eine verbesserte Variante als Verbesserungsvorschlag einzureichen, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php . Weitere Informationen finden Sie auch hier: http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php

Zu einer konkreten (und immer kostenpflichtigen) Rechtsberatung ist allerdings nur ein Rechtsanwalt befugt. Wir führen lediglich eine Sprachberatung durch. Wir können wir Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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