Autor Thema: Ziwchenzeugnis = Endzeugnis?  (Gelesen 2445 mal)

tanja

  • Gast
Ziwchenzeugnis = Endzeugnis?
« am: Februar 20, 2009, 13:21:23 Nachmittag »
Hallo,
ich habe mir vor drei Jahren beim Eintritt in die Elternzeit ein Zwischenzeugnis geben lassen, das sehr gut ausfiel. Seit zwei Jahren arbeite ich nun wieder beim gleichen Arbeitgeber, bin kurz darauf trotz Teilzeit befördert worden, und habe mich mit großem Engagement in die neue Aufgabe reingekniet  (ist eine kleine Firma, daher nicht die Wahnsinnskariiere, aber der Titel klingt immerhin gut). Leider ist mir mittlerweile sowohl die Arbeit zu stressig als auch das Betriebsklima stetig schlechter geworden. Ich habe mich daher entschlossen zu kündigen (natürlich auch mit Bauchschmerzen angesichts der Krise aber ein fester Job nützt mir auch nichts mehr, wenn ich demnächste einen Herzanfall habe). Ich habe die starke Vermutung, dass mein Chef höchst ungehalten über meine Kündigung sein wird (ist ein narzisstischer Typ, der so etwas als persönliche Kränkung nimmt) und befürchte daher, dass er mir ein schlechtes Zeugnis ausstellen wird. Habe ich notfalls einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass mein Zeugnis nicht schlechter ausfällt als mein Zwischenzeugnis?
Da ich mit mit seinem Zeugnis eine neue Stelle suchen muss, habe ich natürlich großes Interesse daran, dass es für mich nicht negativ formuliert ist. (Was außerdem auch ungerecht wäre).
Bin dankbar für eine Antwort.
Gruß, Tanja

Maggy

  • Gast
Re: Ziwchenzeugnis = Endzeugnis?
« Antwort #1 am: Februar 20, 2009, 13:45:32 Nachmittag »
Es gibt einige Urteile zur Verbindlichkeit von Zwischenzeugnissen, die findest du in der Urteilsdatenbank von www.arbeitszeugnis.de.

Entscheidend ist dabei der Zeitraum zwischen Ausstellung des Zwischenzeugnisses und des Endzeugnisses. Wenn man nach 10 Jahren ein Zwischenzeugnis bekommt und jetzt wieder 2 Jahren gearbeitet hat, hat das Zwischenzeugnis eine wichtige Bedeutung. Wenn man vor einer Elternzeit zwei Jahre tätig war und jetzt wieder zwei Jahre gearbeitet hat, kann man sich weit weniger auf seine frühreren Leistungen berufen. 

Was man generell empfehlen kann: Ein neues Zwischenzeugnis anfordern, manchmal braucht man so was für eine Versicherung oder Behörde.  So kann man ggf. vermeiden, dass der Chefneurotiker misstrauisch wird. Das ist dann auch verbindlich für eine baldiges Endzeugnis. Es könnte ja der Text des alten übernommen werden.

Man sollte sich nach Möglichkeit auch immer aus ungekündigter Stellung heraus bewerben. Wer in so einer Krise kündigt, ohne einen neuen Job zu haben, muss Probleme gehabt haben, z.B. Überforderung. Das macht ein gutes Zeugnis unglaubwürdig. Wer sich aus ungekündigter Stellung heraus bewirbt, will sich verbessern, das imponiert potentiellen neuen Arbeitgebern. 


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