Autor Thema: Zeugnis auf 2. Seite?  (Gelesen 4320 mal)

Evy

  • Gast
Zeugnis auf 2. Seite?
« am: Dezember 16, 2008, 12:57:58 Nachmittag »
Hallo,

ich habe mein Zeugnis von einer Spezialistin für Arbeitszeugnisse entwerfen lassen und es ist inhaltlich super. Der zweiseitige Entwurf wurde meinem Arbeitgeber per Mail weitergeleitet und wurde dort von der Assistentin ausgedruckt und vom Chef unterschrieben. Die Assistentin war so nett, mir sogar unaufgefordert mehrere Kopien mitzuschicken!  Also könnte ich froh sein...  Was mich irritiert ist allerdings, dass beide Seiten auf dem Zweite-Seite-Bogen gedruckt wurden, auf dem zwar das Firmenlogo steht, aber keine Kontaktdaten. Müsste nicht normalerweise die erste Seite auf dem richtigen Firmen-Briefbogen (Erste-Seite-Bogen), auf dem auch die Firmenanschrift usw. stehen, gedruckt werden? Sollte ich das reklamieren? Oder spielt das keine Rolle?

Danke vorab für den Rat und viele Grüße
Evy

Kalli66

  • Gast
Re: Zeugnis auf 2. Seite?
« Antwort #1 am: Dezember 19, 2008, 03:10:24 Vormittag »
Ja, die Anschrift muss aus dem Text hervorgehen. Schau mal in die Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de unter dem Stichwort "Briefbogen".


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Drei Punkte auf der ersten Seite unten rechts?

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