Autor Thema: Zeugnis ausreichend für Altgesellenregelung?  (Gelesen 16732 mal)

Bibbes

  • Gast
Zeugnis ausreichend für Altgesellenregelung?
« am: Oktober 18, 2009, 12:25:40 Nachmittag »
Hallo, mein Chef hat mir ein Zeugnis ausgestellt (er wollte mich mit "sehr gut" bewerten), aber ich weiß nicht, ob das Zeugnis den Vorstellungen der HWK (Altgesellenregelung) entspricht.
....Die Hauptaufgaben von Frau xxx liegenvor allem im Bereich ...
Aufgrund ihrer hervorragenden Fachkompetenz ist Frau xxx zudem seit fünf Jahren mit dem Neuaufbau der Konditorei im Rahmen eines Gesamtkonzepts betraut. Seit dem ist ihr Verantwortungsgebiet um folgende Aufgaben erweitert:
-   Personalplanung im Bereich Konditorei
-   Urlaubsplanung in Absprache mit der Gesamtproduktionsleitung
-   Rohstoff- und Warenbestellung
-   Einführung neuer Produkte zur Ergänzung des bestehenden Sortiments   
-   Überwachung und Regulierung der Produktionsabläufe im Bereich Konditorei
Frau xxx ist eine stets sehr motivierte, engagierte und zuverlässige Mitarbeiterin, die alle Arbeiten selbstständig, zielgerichtet und sorgfältig ausführt. Die unter ihrer Leitung hergestellten Produkte halten selbst höchsten Qualitätsanforderungen stand.
Aufgrund ihrer schnellen Auffassungsgabe arbeitet sie sich schnell und sicher in neue Aufgabenbereiche ein.
Frau xxx ist eine sehr belastbare Mitarbeiterin und stets in der Lage, auch schwierige Aufgaben zu erfüllen.
Sie zeichnet sich durch ausgezeichnete und fundierte Fachkenntnisse aus, die sie stets eigenständig erweitert und vertieft.
Die ihr übertragenen Arbeiten führt Sie stets zu unserer größten Zufriedenheit aus.
Ihr freundliches und teamorientiertes Verhalten macht sie bei Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen beliebt.
Auch von unserer Kundschaft wird Frau xxx in hohem Maße geschätzt, da es ihr stets gelingt, selbst ausgefallene Wünsche sehr schnell und sicher zu erfüllen.
Mit Frau xxx besitzen wir eine exzellente Fach- und Führungskraft, mit der wir auch in Zukunft sehr gerne zusammenarbeiten wollen.

die Optik hat durchs Reinkopieren jetzt ein wenig gelitten, aber es kommt ja auf den Inhalt an...
Danke und Gruß

Kalli66

  • Gast
Re: Zeugnis ausreichend für Altgesellenregelung?
« Antwort #1 am: Oktober 18, 2009, 22:32:25 Nachmittag »
Das sind alles 08/15-Textbausteine, die du auch in der Datenbank von arbeitszeugnis.de findest. Note sehr gut, aber auch sehr pauschal. Die Wertungen könnten sicher noch viel mehr auf die Stelle abgestimmt sein, z.B.  Planungs- und Organisationsvermögen...

geggo

  • Gast
Re: Zeugnis ausreichend für Altgesellenregelung?
« Antwort #2 am: Oktober 20, 2009, 00:46:29 Vormittag »
hallo, ich gehe davon aus, dass der HWK dieses Zeugnis nicht unbedingt ausreichen wird. §7 der Handwerksordnung sagt aus, dass die leitende Funktion dann anzunehmen ist, wenn die Aufgaben EIGENVERANTWORTLICH wahrgenommen werden. So oder zumindest sinngemäß muss es meines Wissens auch im Zeugnis stehen. Also als "Textbaustein" würde sich noch anbieten: "Frau xxx übte diese Tätigkeit eigenverantwortlich aus"  oder "Frau xxx war eigenverantwortlich mit der Leitung der Konditorei betraut".  Es kommt halt auch immer darauf an, was der Chef bereit ist, zu unterschreiben. Immerhin läuft er Gefahr, eine sehr gute Mitarbeiterin zu verlieren (er plant ja laut Zeugnis mit der weiteren Zusammenarbeit), falls der Gleichstellungsantrag gestellt wird. Du musst übrigens mit rund €800 rechnen für die Gleichstellung, plus ca. €120 für den Eintrag in die Handwerksrolle, falls Du Dich selbstständig machen wirst.
Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben. Notfalls einfach das Zeugnis schnappen und zur HWK rennen, um es prüfen zu lassen.
Gruß
geggo

Werniman

  • Gast
Re: Zeugnis ausreichend für Altgesellenregelung?
« Antwort #3 am: Februar 24, 2010, 09:36:01 Vormittag »
Da meine Freundin selbst gerade die Altgesellengenehmigung beantragt hatte und diese abgelehnt wurde,bin ich auf dieses Forum hier gestoßen. Ihr Antrag wurde abgelehnt,weil sie zwar 11 Jahre als Geselle (gefordert sind 6) nachweisen konnte,aber nicht die 4 Jahre in leitender Stellung. 4 Jahre Selbstständigkeit in einem anderen Bereich wurden nicht anerkannt. Wenn man aber darauf schaut,was beispielsweise die Bundesregierung, das VG Köln und das BvG dazu sagen,fragt man sich,wie man denn diese 4 Jahre leitender Stellung nachweisen können soll. So hat selbst die Bundesregierung festgestellt,daß in Deutschlands Firmen durchschnittlich nur noch 8 Arbeitnehmer arbeiten, Tendenz fallend und daher für Angestellte in "leitender Stellung" (vom Chef abgesehen) in der Regel kein Platz ist. Die genannten Gerichte haben entschieden,daß betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche,sowie fachlich-technische Kenntnisse in der Regel durch die geforderte Berufserfahrung abgedeckt werden bzw durch entsprechende Nachweise (Lehrgänge etc) nachgewiesen werden können. Auch sei Weisungsgefugnis nicht zwingend ein Merkmal einer leitenden Stellung. Da stellt man sich doch die Frage,welche Unterschiede denn die Handwerkskammer noch zwischen normalem Angestellten und einer in leitender Stellung sieht und wie man eine leitende Stellung denn noch nachweisen können soll. Durch die sinkenden Betriebsgrößen werden auch Sachen,die früher typische Aufgaben eines Vorgesetzen waren (z.B. Materialbeschaffung), auf die normalen Angestellten abgewälzt.

elektrofant

  • Gast
Re: Ist Zeugnis ausreichend für Altgesellenregelung?
« Antwort #4 am: Dezember 16, 2012, 13:25:56 Nachmittag »
Hallo,
ich hab ein Zeugnis von meinem Arbeitgeber bekommen.

Reichen die Aussagen für die Altgesellenregelung und was sagt der Wortlaut aus?

Herr XXXXXXXXX gebohren am XXXXXX war vom ...... bis.... bei uns beschäftigt . Sein aufgabenbereich umfasste folgende Bereiche:
Installation in gesamten Bereich der Elektrotechnik insbesondere wurde Herr XXXXXXX als leitender Angestellter eingesetzt.
Eine selbstständige Baustellenleitung einschließlich eigenverantwortliches treffen von Entscheidungen bei Aufmaß, Angeboten, Fertigung, Montage, Abstimmung und Organisation mit der Bauherren-Bauleitung. Dabei hatte er auch Befugnisse der Material-Disposition und Personaleinteilung sowie Weisungsbefugnisse gegenüber anderen Mitarbeitern. XXXXXXXXXXXX zeichnete sich hierbei durch einen Kooperatieven Führungsstiel aus. Die Urlaubsvertretungen der Geschäftsleitung wurde stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Darüber hinaus war Herr XXXXXXX  pflichtbewust, zuverlässig und war auch starken Arbeitsbelastungen jederzeit gewachsen.
Über spezielle Kenntnisse verfügt Herr XXXXXX auf dem Gebiet der Netzwerktechnik und der Mitarbeiterführung. Herr Schmidt arbeitete sicher, eigenverantwortlich und selbstständig.
Aus Betrieblichen Gründen musste ich das Arbeitsverhältniss mit Hr. Schmidt beenden. Ich bedauere diese Entscheidung, da wir in Hr. XXXXXXX einen wertvollen Mitarbeiter verlieren.
Ich danke Herrn XXX für die gute Zusammenarbeit und wünsche ihm für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg.

Schölzel

  • Gast
Re: Zeugnis ausreichend für Altgesellenregelung?
« Antwort #5 am: August 26, 2018, 18:43:18 Nachmittag »
Hallo elektrofant,
war das Zeugnis für die Altgesellenregelung ausreichend?


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