Autor Thema: Zeugnis befriedigend/ausreichend?  (Gelesen 4253 mal)

Albert

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Zeugnis befriedigend/ausreichend?
« am: Oktober 23, 2005, 13:59:21 Nachmittag »
Hallo,
ich habe von meinem Arbeitgeber ein Zeugnis erhalten, was mir garnicht gefällt. Ich wüßte gerne Eure Meinung. Ich habe es vom Anwalt schon prüfen lassen. Es gibt eine erste und zweite Version. Ich finde, die zweite Version ist noch schlechter wie die erste. Oder? Kann ich hier klagen? Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag.

1. Version
Frau x hat vom 1.11.2003 bis zum 31.10.2005 in meinem Büro als Sekretärin und Bürokraft gearbeitet. Sie hat alle anfallenden Arbeiten im Sekretariat zu meiner Zufriedenheit erledigt. Ihre Zusammenarbeit mit ihrer Kollegin und der Leitung des Büros war sehr gut.

Frau x hat neben dem Schriftverkehr zahlreiche organisatorische Aufgaben erledigt, wie z. B. organisatorische Vorbereitung für Besuchergruppen und die Ablage im Büro. Das Aufgabenfeld war sehr vielfältig und bezieht alle sonstigen Arbeiten im Zusammenhang mit der Organisation und der Verwaltung des Büros ein.

Frau x war stets pünktlich und höflich.

Mit Ende der x scheidet Frau x aus. Ich wünsche ihr auf ihrem weiteren beruflichen und privaten Lebensweg viel Erfolg.

2. Version
Zusatz im ersten Absatz: "zu meiner besten Zufriedenheit"    aber dafür
Zusatz im zweiten Absatz: "Ihre Leistung war insgesamt weitgehend zufriedenstellend."
Zusatz im dritten Absatz: "Ihr Verhalten war einwandfrei, sowohl gegenüber der ersten Sekretärin als auch gegenüber Besuchern und Mitarbeitern anderer Büros."

Klaus Schiller

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Zeugnis befriedigend/ausreichend?
« Antwort #1 am: Oktober 24, 2005, 17:07:22 Nachmittag »
Beide Versionen sind viel zu knapp und letztlich mangelhaft. Allein das Fehlen von Dank und Bedauern gilt schon als Hinweis auf ein problematisches Arbeitsverhältnis. Es finden sich vor allem keine Aussagen zum Engagement, zu Fähigkeiten, Wissen und Erfolgen im Zeugnis, diese Leistungen wurden also offensichtlich nicht gezeigt/erbracht. Auch das Verhalten zum Vorgesetzten war offensichtlich mangelhaft, denn dies bleibt ebenso unbewertet.

Eine gute Gesamtbeurteilung ("zu meiner besten Zufriedenheit") hilft nicht weiter, wenn es eine weitere, deutlich schlechtere Gesamtbeurteilung gibt ("Ihre Leistung war insgesamt weitgehend zufriedenstellend"= Note mangelhaft). Derartige widerspüchliche Wertungen werden immer zu Lasten des Beurteilten gewertet.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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