Autor Thema: Ordentlicher Firmenbogen - übliches Briefpapier - gibt es Präzedenzfälle?  (Gelesen 4027 mal)

Paola

  • Gast
Aus Eurem Forum:
"Ein Arbeitszeugnis ist auf einem ordentlichen Firmenbogen, in welchem das Anschriftenfeld nicht ausgefüllt ist, in ungefaltetem Zustand auszustellen.
- LAG Hamburg 7.9.1993 - 7 Ta 7/93

(Anmerkung: mit Anschriftenfeld ist das Feld oben links gemeint, in dem sonst die Adresse des Empfängers steht) "

Nach einem Rechtsstreit, in dem der Inhalt meines Zeugnisses verbindlich festgelegt wurde, streite ich nun mit meinem ehemaligen AG um die Form.
Anstatt den Text auf Briefbogen - der seinerzeit von mir als Vorlage erstellt wurde - auszudrucken, wurde bei jeder bisherigen Vorlage immer etwas geringfügig verändert. Inzwischen wurden 5 (!) unterschiedliche Zeugnisse vorgelegt - mal steht die Adresse hier, mal fehlt eine Angabe zu den Kontaktdaten dort, mal hat das Zeugnis plötzlich 3 statt 2 Seiten.
Bisher wurde das Zeugnis jedoch nie ganz einfach auf das Briefpapier gedruckt, wie es in der Firma üblicherweise täglich Verwendung findet. In der letztaktuellen Version wäre in Bezug auf die Anmerkung oben nicht einmal der Platz für eine vierzeilige Anschrift....

Gibt es Präzedenzfälle, in denen "übliches Geschäftspapier" näher definiert ist?

Meine Anwälte haben mir heute eröffnet, daß sie nach 4 Schreiben in dieser Angelegenheit nun das Mandat für beendet erklären. Sie pflichten mir bei, daß zwar keine der vorgelegten Zeugnisversionen auf Papier identisch mit Briefen der letzten Monate aus Hause der Gegenseite identisch sei, aber man weigert sich, die Angelegenheit in meinem Sinne erfolgreich zu einem Abschluss zu bringen.

Bin natürlich sehr baff - im Wesentlichen aber unsicher, ob man aus der Form, die nicht der üblichen Form entspricht, nichts Negatives ableiten kann.

Im Voraus: DANKE für Anregungen, Tips oder gar Aktenzeichen...

Mike

  • Gast
Re: Ordentlicher Firmenbogen - übliches Briefpapier - gibt es Präzedenzfälle?
« Antwort #1 am: Februar 20, 2010, 12:25:10 Nachmittag »
Wenn dir die Urteile zur Zeugnisform (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php) nicht weiterhelfen,
würde ich dir empfehlen, mal in einem Buchladen die einschlägige Literatur durchzublättern, insbesondere die von Hein Schleßmann ("Das Arbeitszeugnis") und Weuster/Scheer ("Arbeitszeugnisse in Textbausteinen"). Da stehen alle Details zur Zeugnisform.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Arbeitgeber von anderem Unternehmen übern. => Firmenbogen

Begonnen von MelanieK

1 Antworten
2378 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 20, 2007, 20:10:23 Nachmittag
von Stefan68
xx
Gibt es einen Haken?

Begonnen von Chebureg

0 Antworten
2828 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 27, 2006, 12:07:47 Nachmittag
von Chebureg
xx
Wann gibt es das Arbeitszeugnis ??

Begonnen von Mister Ustinow

1 Antworten
2391 Aufrufe
Letzter Beitrag März 09, 2007, 15:13:25 Nachmittag
von Maggy
xx
Im Netz gibt es keine Informationen dazu

Begonnen von 7

1 Antworten
4004 Aufrufe
Letzter Beitrag April 07, 2006, 13:21:07 Nachmittag
von Klaus Schiller