Autor Thema: Zeugnis nach 1 jährigem Praktika (Anerkennungsjahr)  (Gelesen 10898 mal)

Dennis

  • Gast
Zeugnis nach 1 jährigem Praktika (Anerkennungsjahr)
« am: Juli 03, 2008, 16:29:57 Nachmittag »
Hallo, werde von meiner jetzigen Stelle nach meiner Ausbildung zum Erzieher übernommen.
Leider möchte mir eine frühere Kollegin ein Zeugnis erstellen, was meine Leistung aus ihrer Sicht wiederspiegelt. Sie hat mich knapp über die hälfte der zeit beurteilen können und scheint- ihren Formulierungen nach wenige positive Aspekte oder Veränderungen meiner Arbeit zu sehen.
Zu folgenden Sätzen hätte ich mal eure Meinung/ Vorschläge:

"Zu Beginn seines Jahrespraktikums ließ Herr X der Gruppe sehr viel Zeit sich an ihn zu gewöhnen. Aufgrund seiner guten Beobachtungsgabe und seiner sehr ruhigen Art begnete er den Kindern zugewandt und verständnisvoll."

Angeblich soll der ersten Satz im Kontext mit dem zweiten nicht so schlimm sein. Ich sehe das anders. Ist das nicht eine deutliche negative Bewertung?? Wie ist da die Rechtslage??

"Herr X hatte Gelegenheit, sämtliche Aufgabenbereiche kennen zu lernen und seine Fähigkeiten einzubringen"
Welche Benotung steckt da drin? Das hört sich schon nicht gut an

das sind nur ein paar auszüge, insgesamt stehen in dem zeugnis viele "zu unserer Zufriedenheit" drin (die nach meinem Wissen erst ans Ende gehören) und es bezieht sich hierbei nur auf das erste halbe jahr (das zweite wird auf meinen wunsch hin nachträglich ergänzt!!!)

der schlußsatz des "neuen" zeugnis soll zu unseren vollen Zufriedenheit beinhalten, dennoch sollen im Gesamttext mehrere zu unserer zufriedenheit stehen bleiben....macht das sinn?? ist das so rechtens??

Nach meiner Ansicht passt es nicht zusammen, kann ein zeugnis so aussehen, wenn man übernommen wird???

Bitte schnelle Antworten... bin am überlegen weitere schritte zu gehen!!

Maggy

  • Gast
Re: Zeugnis nach 1 jährigem Praktika (Anerkennungsjahr)
« Antwort #1 am: Juli 05, 2008, 22:44:39 Nachmittag »
das sind nur ein paar auszüge,...
In solchen komplexen Fällen empfiehlt sich eine Zeugnisanalyse wie der "Zeugnistest" von arbeitszeugnis.de (für 19 Euro). Man muss bei solchen sehr individuellen Zeugnissen immer den Gesamteindruck beachten.

Für sich betrachtet sind Aussagen wie "Herr X hatte Gelegenheit" (=die er nicht nutzte) oder "ließ Herr X der Gruppe sehr viel Zeit" (=Anfangsprobleme?) Umschreibungen von mangelhaften Leistungen. Aber das muss nicht unbedingt so gemeint sein.

"zu unserer Zufriedenheit" ist in der Notenskala Note 4 (siehe auch Notenskala auf arbeitszeugnis.de). Und "zu unseren vollen Zufriedenheit" ist auch nicht viel besser, nur Note 3 und somit auch nicht gerade ein Lob.


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