Autor Thema: Zeugnis nach Ablauf der Probezeit  (Gelesen 6098 mal)

Annette

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Zeugnis nach Ablauf der Probezeit
« am: Mai 28, 2005, 02:06:52 Vormittag »
Hallo,

habe ein Zeugnis angefordert, da ich nach der Probezeit (6 Monate) wieder gehen darf. Ich muss dazu sagen, dass ich schon bei bestehender Kurzarbeit eingestellt wurde und mit mir noch weitere Personen aufgrund der wirtschaftl. Lage entlassen werden. Den Aufgabenbereich sollte ich selbst benennen und der ist auch genau so im Zeugnis übernommen worden. Nur bei den restlichen Sätzen bin ich mir gar nicht sicher, wie das bei anderen Arbeitgebern ankommt. Wäre für Gegenvorschläge dankbar:

"Frau XXX, geb. XXX... trat am ... in unser Unternehmen als Teilzeitkraft im Export ein. In das umfangreiche Aufgabengebiet arbeitete sie sich schnell und sicher ein.

Die Hauptaufgaben von Frau XXX beinhalteten im einzelnen:

(dann meine Vorschläge des Arbeitsbereiches)

Frau XXX erledigte diese Aufgaben unter Anwendung von Microsoft Office sowie der IBM ...-Anlage. Sie war fleißig, pünktlich, gewissenhaft und pflichtbewusst und erfüllte ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Frau XXX übernahm bereitwillig auch zusätzliche Aufgaben, wenn die Situation das erforderte. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und den Kollegen war tadellos.

Wir sahen uns leider gezwungen, das Arbeitsverhältnis mit Frau XXX aus betriebsbedingten Gründen aufgrund der wirtschaftlichen Situation zum ... aufzulösen.

Wir wünschen Frau Krogull für die Zukunft alles Gute."

Wie würden Sie das beurteilen, auch notenmäßig?

Vielen Dank im voraus.
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arbeitszeugnis.de

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Zeugnis nach Ablauf der Probezeit
« Antwort #1 am: Mai 28, 2005, 20:40:37 Nachmittag »
Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:

Bereitschaft: Note 3
In das umfangreiche Aufgabengebiet arbeitete sie sich schnell und sicher ein. Sie war fleißig... pflichtbewusst. Frau XXX übernahm bereitwillig auch zusätzliche Aufgaben, wenn die Situation das erforderte.

Leistungszusammenfassung:  Note 2
... und erfüllte ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Verhalten: Note 3
Sie war ... pünktlich, gewissenhaft. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und den Kollegen war tadellos.

Zukunftswünsche: Note 4
Wir wünschen Frau Krogull für die Zukunft alles Gute."  

Das Zeugnis ist ausgesprochen knapp formuliert, es fehlen viele wichtige Angaben, u.a. zu Fähigkeiten, zum Fachwissen (Microsoft Office), zur Arbeitsweise, zum Erfolg usw. Auch der Schlussteil ist sehr knapp, was den Eindruck von Leistungsmängeln als Kündigungsgrund erweckt. Die Gesamtnote 2 erscheint daher wenig glaubwüridg.
   
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Aber: Ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.

Professionelle Hilfe bei der Überarbeitung des Zeugnissses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

Annette

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Zeugnis nach Ablauf der Probezeit
« Antwort #2 am: Mai 29, 2005, 14:28:27 Nachmittag »
Vielen Dank. Kann ich die Noten 3 und 4 einfach verbessern, indem ich meinem Arbeitgeber Vorschläge für Noten 1 und 2 analog der hier gezeigten Notenskala mache?

arbeitszeugnis.de

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Zeugnis nach Ablauf der Probezeit
« Antwort #3 am: Mai 30, 2005, 18:27:53 Nachmittag »
Vielen Dank. Kann ich die Noten 3 und 4 einfach verbessern, indem ich meinem Arbeitgeber Vorschläge für Noten 1 und 2 analog der hier gezeigten Notenskala mache?
"Einfach" kann man ein Zeugnis, das glaubwürdig sein soll, leider nicht verbessern, entscheidend ist eine differenzierte, auf die Person und die Stelle abgestimmte Bewertung, keine pauschale Aneinanderreihung von Bausteinen.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

Annette

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Zeugnis nach Ablauf der Probezeit
« Antwort #4 am: Mai 31, 2005, 02:18:15 Vormittag »
Habe mein Zeugnis überarbeitet. Ich hoffe, es hört sich jetzt nicht nach einer Aneinanderreihung an, da ich auf die bestehenden Sätze (s. oben) eingegangen bin und sie umformuliert habe. Entspricht dies jetzt dem allgemein üblichen Aufbau, sind alle nötigen Abschnitte nun dabei (was vorher ja gefehlt hat) und klingt es glaubwürdig? (Ich habe bewusst nicht die Superlativen (von Note 1) ausgewählt, um nicht ein Gefälligkeitszeugnis vorzuweisen).

"Frau XXX, geboren am ... in ..., trat am ... in unser Unternehmen als Teilzeitkraft im Export ein. In das umfangreiche Aufgabengebiet arbeitete sie sich schnell und sicher ein.

Die Hauptaufgaben von Frau XXX beinhalteten im einzelnen:

- … (u.a. Geschäftskorrespondenz + Übersetzungen in verschiedenen
     Sprachen lt. meinen Angaben)
- … (Auftragsbearbeitung/Details lt. meinen Angaben)
- … (u.a. Telefonzentrale)

Frau XXX erledigte diese Aufgaben auch aufgrund ihrer schnellen Auffassungsgabe immer selbständig, effizient und sorgfältig unter Anwendung von Microsoft Office sowie der IBM AS-400-Anlage. Ihre guten Fachkenntnisse wendete sie laufend mit großem Erfolg im Arbeitsgebiet an. Sie zeigte stets eine hohe Leistungsbereitschaft und Pflichtauffassung. Wir schätzen sie als einsatzwillige und flexible Mitarbeiterin, die die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllte. Ihr Verhalten gegenüber den Vorgesetzten und den Kollegen war jederzeit einwandfrei.

Wir sahen uns leider gezwungen, das Arbeitsverhältnis mit Frau XXX aus betriebswirtschaftlichen Gründen aufgrund der wirtschaftlichen Situation zum 30.06.2005 aufzulösen.

Wir wünschen Frau XXX auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg."

arbeitszeugnis.de

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Zeugnis nach Ablauf der Probezeit
« Antwort #5 am: Mai 31, 2005, 12:17:49 Nachmittag »
Der Zeugnistext wirkt noch immer sehr unstrukturiert und zudem unvollständig. Ein Beispiel aus dem Bereich Fachwissen:
Hier ist u.a. zu berücksichtigen, wie lange das Arbeitsverhältnis gedauert hat (bei Ihnen derzeit nicht erkennbar), so dass ggf. auch auf Weiterbildungsaspekte eingegangen werden muss. Wenn die Stellenbeschreibung die sichere Beherrschung von Fremdsprachenkenntnissen voraussetzt, dann müssen diese Kenntnisse auch bescheinigt werden. Jeder Leistungsabschnitt erfordert eine auf das Qualifikationsprofil und sie Aufgaben ausgerichtete Bewertung. Auch wirkt der Schlussteil noch immer ausgesprochen knapp, u.a. durch das Fehlen von Dank und Bedauern...  

Ich bitte aber um Verständnis, dass ich Ihnen im Forum keinen Kurs zur Zeugnis-Schreibung erteilen kann. Dafür ist das Thema einfach zu komplex und sind die Fehlermöglichkeiten zu vielfältig.
Klaus Schilller, arbeitszeugnis.de


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