Autor Thema: Zeugnis o.k.?  (Gelesen 2700 mal)

oliver

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Zeugnis o.k.?
« am: August 28, 2005, 16:08:27 Nachmittag »
Hallo, habe mein Arbeitszeugnis bekommen und denke daß es besser ausfallen könnte:

Herr xy war vom 11.03.2003 bis zum 31.07.2005 in unserem Betrieb als Außendienstmonteur beschäftigt.

sein Arbeitsbereich umfaßte die Neumontage, sowie Wartung und Reparatur bestehender Anlagen in Deutschland und angrenzenden europäischen Ländern. dies erforderteKenntnisse im elektrischen, mechanischen und sanitären Bereich.

Herr xy identifizierte sich mit dem Unternehmen und zeichnete sich im Umgang mit Kunden und der Sorgfalt seiner ihm aufgetragenen Arbeiten durch gute Leistungen aus. Er entwickelte sehr viel Eigeninitiative und berufliches Engagement und war bereit persönliche Belange zurückzustellen.

Herr xy zeichnete sich durch eine gute Arbeitsmotivation aus und zeigte großes Interesse an der Weiterentwicklung unserer Produkte. Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft, zuverlässig und zu unserer vollen Zufriedenheit.

Sein Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollengen war einwandfrei.

Herr xy verläßt uns auf eigenen Wunsch. Für seinen beruflichen und privaten Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute.

Ist dieses Zeugnis so in Ordnung oder könnte es besser sein?

Vielen Dank im Voraus

Klaus Schiller

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Zeugnis o.k.?
« Antwort #1 am: August 29, 2005, 02:37:48 Vormittag »
Das Zeugnis entspricht der Gesamtnote 3 ("befriedigend"). Unerwähnt bleiben Aussagen zu Fähigkeiten (z.B. Belastbarkeit, Flexibilität,  Problemlösungsfähigkeit) und zum Arbeitserfolg (u.a. Qualität), aber auch zum Fachwissen. Denn in der zu positiver Ausdrucksweise verpflichteten Zeugnissprache sind Aussage wie z.B. "Dies erforderte Kenntnisse im elektrischen, mechanischen und sanitären Bereich …" in der Regel Umschreibungen für nicht erbrachte Leistungen (siehe auch "Einführung in die Zeugnisproblematik" unter http://www.arbeitszeugnis.de). In einem guten Zeugnis werden nicht die Anforderungen der Stelle aufgelistet, sondern die tatsächlich erbrachten Leistungen eines Beurteilten.

Auffällig ist zudem, dass dem Beurteilten nicht gedankt und sein Ausscheiden auch nicht bedauert wird. Die befriedigende Gesamtnote ist daher nur bedingt glaubwürdig.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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