Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Bereitschaft: Sie war eine motivierte Mitarbeiterin, die gerne neue Themen und Aufgaben übernahm.
Befähigung: Dank ihrer guten Auffassungsgabe erkannte sie neue Problemstellungen schnell und fand kreative Lösungsansätze.
Arbeitsweise: Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllte Frau XXX gewissenhaft
Arbeitserfolg: Auch unter Zeitdruck arbeitete sie organisiert und erhielt dabei die Qualität aufrecht.
Leistungszusammenfassung: Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllte Frau XXX ... stets zu unseren vollen Zufriedenheit.
Verhalten: Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war immer einwandfrei. Im Team wurde sie wegen ihrer loyalen und kollegialen Art geschätzt und anerkannt.
Schlussteil: Wir danken Frau XXX für die in unserem Unternehmen geleistete Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Die Aussagen entsprechen für sich betrachtet mehrheitlich der Note 3, die Leistungszusammenfassung verweist auf die - gemessen an den sonstigen Aussagen nur bedingt glaubwürdige - Gesamtnote 2. Der Schlussteil ist ausgesprochen knapp, auch fehlt ein Bedauern. Dies kann auf ein Ausscheiden im Streit schließen lassen.
Aber: Ohne Kenntnis der Stelle (Bankkauffrau? Sekretärin?) und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Eine ausführliche Analyse inklsive Verbesserungsvorschläge erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.phpKlaus Schiller, arbeitszeugnis.de