Autor Thema: Zeugnisbeurteilung  (Gelesen 3862 mal)

sandy

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Zeugnisbeurteilung
« am: April 20, 2006, 19:23:39 Nachmittag »
Zeugnis

Frau xxxx, geboren am xxxxx, war vom 02.01.2001 bis 30.06.2005 als Schuhverkäuferin im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in unserer Filiale Schuhmarkt xxxx in xxxx tätig.

Ihr Aufgabenbereich erstreckte sich im wesentlichen auf die Bereiche:

-Kundenberatung und Verkauf,
-Wareneingang und Lagerpflege,
-Warenpräsentation und Kasse,

sowie alle sonstigen für ein Fachgeschäft typischen Arbeiten.

Frau .... war eine einsatzfreudige, hilfsbereite und freundliche Mitarbeiterin, die die ihr übertragenen Arbeiten stets mit Sorgfalt und Genauigkeit zu unserer vollen Zufriedenheit erledigte.

Im Umgang mit Kunden bewies Frau ... Geschick und erzielt gute Verkaufsergebnisse. Ihr Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen war vorbildlich. Sie war fleißig, ehrlich, pünktlich und zuverlässig.

Frau ...ging am 04.05.2002 in den  Mutterschutz. Am 10.08.2002 nahm sie Ihre Tätigkeit wieder auf.

Am 30.06.2005 wurde die Filiale wegen Auslaufen des Mietvertrages geschlossen. Leider konnten wir Frau ... aus betriebsbedingten Gründen keinen anderen Arbeitsplatz anbieten, da wir im Raum......keine weiteren Filialen haben.

Wir bedauern, dass wir Frau... nicht weiter beschäftigen konnten, danken ihr für ihre gute Mitarbeit und wünschen ihr auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.

Bitte beurteilen Sie dieses Zeugnis nach dem Schulnotensystem sowohl als auch mit einem Kommentar.

Klaus Schiller

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Zeugnisbeurteilung
« Antwort #1 am: April 23, 2006, 18:03:33 Nachmittag »
Das Zeugnis enthält eine ganze Reihe von Auffälligkeiten. So sind Leistungs- und Verhaltensangaben vermischt ("einsatzfreudige, hilfsbereite und freundliche Mitarbeiterin") statt, wie üblich, strikt voneinander getrennt. Die Leistungsbewertung besteht im Grunde nur aus einem einzigen Satz bewertet ("Frau .... war eine einsatzfreudige ...Mitarbeiterin, die ... zu unserer vollen Zufriedenheit erledigte"), viele wichtige Aspekte (z.B. Fähigkeiten, Wissen) bleiben komplett unberücksichtigt, während Selbstverständlichkeiten wie Pünktlichkeit in einem Zeugnis gar nicht erwähnt werden sollten. Bei der Erwähnung von Ehrlichkeit sollte ein "stets" (ehrlich) nicht fehlen, andernfalls entsteht der Eindruck, die Beurteilte war "nicht immer" ehrlich.
Die im Zeugnis vergebene Gesamtnote "befriedigend" ist daher nicht glaubwürdig.

Die gewünschte detaillierte Analyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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