Autor Thema: Zeugnisbeurteilung  (Gelesen 4071 mal)

peter

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Zeugnisbeurteilung
« am: Juni 11, 2005, 16:23:01 Nachmittag »
Hallo,
habe heute mein Zeugnis von der Firma erhalten in dem ich 6 Monate mit Probezeit beschäftigt war.
Jetzt benötige ich eine Beurteilung des Zeugnisses.

Herr xy, geb.xxxxx, war vom 22.11.04 bis zum 21.05.05 in unserem Unternehmen vorwiegend als Verkäufer/Kassierer beschäftigt. In Abwesenheit des Filialleiters wurde er zusätzlich mit der Leitung der Filiale betraut.

Er hat sich schnell in das Aufgabengebiet eingearbeitet. Er war ein gewissenhafter und fleißiger Mitarbeiter, der seine Aufgaben mit Interesse zu unserer vollen Zufriedenheit ausführte.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war immer einwandfrei und korrekt. Im Umgang mit der Kundschaft war er freundlich und zuvorkommend.

Das Beschäftigungsverhältnis endete mit Ende der Probezeit zum 21.05.05.

Wir wünschen Herrn xy für die weitere berufliche Zukunft alles Gute.

Wasbek, den 03.06.05


Die Beendigung erfolgte durch den Arbeitgeber, weil dieser den Verdacht hatte ich hätte an der Kasse manipuliert, kann das aber nicht nachweisen. Er stützt sich nur auf eine Statistik die am Tagesende gezogen wird und da ist sie zu hoch gewesen. Wurde mir aber nie gezeigt. Ich spreche mich 100% von diesem Vorwurf frei.

Kann ich ein Qualifiziertes Zeugnis verlangen?
Und da ich an der Kasse gesessen bin fehlt mir das Wort ehrlich.
Da er mir keinen Beweis liefern kann darf er sich doch nicht negativ äussern.

Klaus Schiller

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Zeugnisbeurteilung
« Antwort #1 am: Juni 12, 2005, 14:47:43 Nachmittag »
Es handelt sich um ein durchschnittliches Zeugnis (Note 3) mit einigen Auffälligkeiten. Hierzu zählt u.a. das von Ihnen schon erwähnte fehlende Attribute "ehrlich", aber auch das Fehlen von Beendigungsgründen sowie von Dank und Bedauern. Eine Aufgabenbeschreibung sollte in einem vollständigen Zeugnis natürlich auch nicht fehlen. "Interesse" hingegen sollte selbstverständlich sein und wird eigentlich nur in AZUBI-Zeugnissen bescheinigt.

Es ist also durchaus erkennbar, dass es nach Ansicht des Arbeitgebers zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist.

Kann ich ein Qualifiziertes Zeugnis verlangen?
Es handelt sich bereits um ein qualifiziertes Zeugnis, im Gegensatz zu einem einfachen Zeugnis, dass keine Wertung vornimmt.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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