Autor Thema: zeugnisbewertung  (Gelesen 5424 mal)

Gast 001

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zeugnisbewertung
« am: September 20, 2006, 11:18:22 Vormittag »
Guten Tag,

ich habe heute mein Arbeitszeugnis erhalten und möchte wissen, wie zwei aussagen daraus in Schulnoten gewertet werden.

1. Die ihm übertragenen Arbeiten erledigte er zu unserer vollsten  
    Zufriedenheit.

2. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets  
    vorbildlich.

Danke im vorraus

Mfg Chris

gast

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zeugnisbewertung
« Antwort #1 am: September 21, 2006, 11:43:33 Vormittag »
1. Die ihm übertragenen Arbeiten erledigte er zu unserer vollsten
Zufriedenheit.
Das ist die Leistungszusammenfassung, Note 1

2. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets
vorbildlich.
Das ist die Verhaltenszusammenfassung, Note 1

gast61

  • Gast
zeugnisbewertung
« Antwort #2 am: September 22, 2006, 15:49:33 Nachmittag »
1.) also da im ersten satz nur *zur vollsten* steht, ohne den zusatz:
* stets* , *jederzeit* oder ähnliches, wäre es eine 2
zumal noch der obligatorische satz * alle übertragenen aufgaben* bei mir immer bitter hochkommt, es sei denn, es wird an anderer stelle ausdrücklich auf selbständige arbeitsweise hingewiesen.

2.)
ist eine glatte 1

gast

  • Gast
zeugnisbewertung
« Antwort #3 am: September 22, 2006, 17:45:55 Nachmittag »
Eine Gessamtnote "zwei" wird mit der "stets vollen Zufriedenheit" vergeben. Die "vollste Zufriedenheit" ohne "stets" ist eine "eins minus".

gast61

  • Gast
@ gast
« Antwort #4 am: September 22, 2006, 19:50:23 Nachmittag »
mag sein, dass es diese feine nuancierung noch gibt,
bei allen recherchen in verschiedenen foren habe ich gefunden:
*stets zur vollen zufriedenheit*
*zu unserer vollsten zufriedenheit*
ist beides mit einer zwei zu werten
die differenzierungen sind wirklich sehr fein, und eine eins bekommt man kaum, denn einen solchen mitarbeiter hält man :)
aber wenn im ganzen text nichts von selbständiger arbeit steht?

*alle ihr/ihm übertragenen aufgaben erfüllte sie / er zu unserer vollen zufriedenheit*

und wenn ihr/ ihm keine aufgaben zugewiesen wurden?
was tat sie / er dann?
 in der nase bohren?

ich verzichte gerne auf ein*stets zur vollsten zufriedenheit*
wenn meine selbständige arbeitsweise zum ausdruck gebracht wird :)

Britte

  • Gast
Arbeiten zugewiesen
« Antwort #5 am: Oktober 01, 2006, 15:18:01 Nachmittag »
Ja, ich sehe das auch. Es wurden nur die Aufgaben erledigt, die erteilt wurden. Eigeninitiative war nicht vorhanden. Motto: Arbeit komm zu mir, es wurde sich aber nicht umgeschaut, ob auch noch andere Aufgaben übernommen werden könnten etc.
Würde ich nicht einstellen. Britte


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