Autor Thema: Zeugnisbewertung  (Gelesen 3085 mal)

peter

  • Gast
Zeugnisbewertung
« am: November 18, 2006, 22:16:57 Nachmittag »
Hallo zusammen,

ich bin hier auf das Forum gestoßen und hoffe das sich hier der ein oder andere vielleicht mit den genauen Zeugnisformulierungen auskennt.

Ich habe z.B. gelesen, das die eigene Anschrift im Zeugnis nicht stehen sollte.

Aber hier erstmal die Formulierung die im Zeugnis steht.

Vorrausgehend die eine detailierte Tätigkeitsbeschreibung.

Ich war 2 Jahre bei der Firma. Also hier geht es los.

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Herr Peter hat diese Aufgaben selbständig in einem Team von 6 Mitarbeitern(zzgl. Teamleitern) durchgeführt. Besonders hervorzuheben sind eine persöhnlichen Weiterbildungsaktivitäten.

Her Peter hat die ihm übertragenen Aufgaben stets gewissenhaft, zuverlässig und zu unserer Zufriedenheit erledigt. Dabei wusste er seine guten Fachkenntnisse und Erfahrungen einzubringen.

Sein persöhnliches und dienstliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.

Aus betriebsbedingten Gründen mussten wir das Arbeitsverhältnis zum 31.8.2006 kündigen. Wir danken Herrn Peter für die geleistete Arbeit und wünsche Ihm für die Zukunft alles Gute.
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Das wars. Gibt es da etwas Auffälliges oder ist das alles so in Ordnung? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Ein Zeugnis ist ja schon witchtig.


Peter

Maggy

  • Gast
Zeugnisbewertung
« Antwort #1 am: November 19, 2006, 17:37:48 Nachmittag »
Leider schreibst du nicht worum es überhaupt geht, also welchen Beruf du ausübst. Ich nehme an, es geht um eine sehr einfache Hilfstätigkeit, denn das Zeugnis ist außerordentlich knapp.  Es werden keinerlei Fähigkeiten bescheinigt, ebenso wenig Motivation oder ein Erfolg bei der Arbeit. Das bedeutet, dass dies alles "nicht der Rede wert" war. Die Wertung selbst verweist auf die Note ausreichend ("zu unserer Zufriedenheit"= Gesamtnote 4, siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note4.php). Wenn Du das so nicht akzeptieren willst, kannst du reklamieren, solange das Zeugnis noch nicht älter als 10 Monate ist. Weitere Infos und Hilfe findest du hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

gast

  • Gast
Zeugnisbewertung
« Antwort #2 am: November 22, 2006, 07:03:14 Vormittag »
Hallo,

hat man nicht zwei oder drei Jahre um sich wegen dem Zeugnis noch zu melden?

Ich über das Internet herausgefunden, das die eigene Anschrift nicht im Briefkopf stehen sollte. Das tut sie aber, weil mir das Zeugnis postalisch zugestellt worden ist. In einem Urteil habe ich gesenen, das das nicht sein sollte.

Ich habe als Netzwerkspezialist, standortübergreifend dort gearbeitet. Die Auflistung meiner Tätigkeiten geht über eine Seite detailiert. Die Aufgabenbereiche waren vielfältig. Es zählten viele Projekte aber auch ständige Aufgaben dazu.

Ist das Zeugnis tatsächlich eine 4? Von meiner Einschätzung her ist es schlechter als eine 6. Weil dort zu ungefährt stet: Konnte sich nicht einordnen, hat der AG nur durch Fortbildungen etwas gebracht und wir sind froh das er weg ist. Außerdem steht noch die Anschrift im Zeugnis.

Frage von mir auch, macht es sinn dagegen etwas zu unternehmen oder sollte ich es so akzeptieren?

Mein Anwalt meint, das er das noch nicht gemacht hätte und rät mir eher davon ab, weil er meint, das Zeugnis wäre ja nicht so schlecht. Dazu würde ich gerne mal eine andere Meinung hören.

Peter


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