Gute Frage!
Ich hab nachgelesen und bin bei Hein Schleßmann ("Das Arbeitszeugnis", Verlag Recht und Wirtschaft) fündig geworden. Da heißt es im Kapitel "Form des Zeugnisses", dass das Zeugnis auf einzelnen Blättern ausgestellt werden muss. Ein einzelnes, beidseitig bedrucktes Blatt könne negativ ausgelegt werden und den Eindruck erwecken, der Mitarbeiter sei - ZITAT - "nur ein Blatt Papier wert, mehr nicht".
Es wird auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Heilbronn vom 17.12.1998 verwiesen, 1 Ca 476/98