Der Leistungsteil formuliert üblicherweise nacheinander Angaben zu den theoretischen Aspekten Bereitschaft (Abschnitt 1), Befähigung (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) und Abschnitt 5 (Erfolg) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der "Leistungszusammenfassung" mit dem Grad der Zufriedenheit, die diese Einzelwertungen zu einer Gesamtnote zusammenfasst. Anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.
Diese Struktur ist sinnvoll, insbesondere die Positionierung der "Leistungszusammenfassung" am Ende der Wertung. Solange die prinzipelle Ordnung ("Einleitung, Werdegang, Stellenbeschreibung, Leistungsteil und Verhaltensteil, Beendigungsformel) eingehalten wird (z.B. keine Vermischung von Leistungs- und Verhalternsangaben vorliegt), ist dies aber weder ein inhaltlicher noch ein stilistischer Mangel.